2 Mal ein Strafzettel bekommen fürs Falschparken?
Servus Leute,
Bei der Abgabe des Carsharing Autos habe ich in einem absoluten Halteverbot geparkt und nun bekam ich 2 Strafzettel (Das erste am gleichen Tag und das zweite am darauffolgenden Tag). Die erste Strafe kostet 15 € und das zweite kostet 25 € also insgesamt 40 €. Ich habe beide noch nicht bezahlt und frage ich mich, ob die zweite Strafe überhaupt gerecht sein kann oder nicht. Da das Auto zu einer Carsharing-Firma gehört, muss ich für jeden Strafzettel noch 20 € bezahlen als Bearbeitungsgebühr. Könnte man dagegen Einspruch einlegen?
Danke euch im Voraus :)
Wogegen willst du Einspruch einlegen? Gegen 15€? Gegen 25€? Gegen einmal oder zweimal 20€?
Fang ich an mit 25 €
2 Antworten
Klar kannst Du Einspruch einlgen, auch gegen die eventuell bevorstehende Sperrung zur Nutzung von Car - Sharing Fahrzeugen wegen Vertragsbruch. Bringen wird dir das in allen Fällen ganz und gar nichts.
Ich vergass, Einspruch kannst Du gegen Verwaltungsakte einlegen, gegen zivilvertragliche Dinge kannst Du Widerspruch einlegen. Aber das Ergebnis wird das Gleiche sein.
Da du anscheinend gegen das Knöllchen für den 2. Tag vorgehen willst, lies mal hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/wiederholtes-falschparken--f99917.html
Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG ) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann....wurde jedes Mal ein neues Aktenzeichen vergeben, mit der Folge, dass das Dauerdelikt tatsächlich mehrfach geahndet werden soll?
Gegen die 20€ Bearbeitungsgebühr vom car sharing kannst du nichts machen. Diese Zahlung hast du mit dem Abschluß des Vertrags mit denen akzeptiert.