2 Jahre Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt - was ist damit möglich ich blicke da nicht ganz durch?
Hallo liebe Community,
Habe eine Ausbildung zum Vfa 2017 abgeschlossen und könnte dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt machen.
Den Angestelltenlehrgang 2 kriege ich seit 3 Jahren nicht und ich sitze „nur“ auf einer EG9a Stelle und auf andere höherwertige Stellen kann ich mich nicht bewerben weil ich die Anforderungen nicht erfülle… :/
Mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist man ja auch Beamter auf Bewährung und wird nach erfolgreichem Abschluss nur im mittleren Dienst verbeamtet.
Zählt diese Ausbildung genauso wie der Angestelltenlehrgang 2 und könnte man sich dann auch auf Stellen ab EG 9b zum Beispiel bewerben ?
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Habe eine Ausbildung zum Vfa 2017
und ich sitze „nur“ auf einer EG9a Stelle
Erstmal ist dies nicht der "gewöhnliche Gang", dass man so schnell eine EG 9a Stelle erreicht hat, nach nur 4 Jahren Berufserfahrung. Aber wenn's man drauf hat, wieso nicht. Dies ist das Maximum vom VFA-K.
Mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist man ja auch Beamter auf Bewährung
Du verwechselst hier den Verwaltungswirt mit dem Verwaltungsfachwirt. Du wirst mit dem Verwaltungswirt ein Beamter auf Widerruf, danach Beamter auf Probe und schlussendlich Beamter auf Lebenszeit und der Verwaltungsfachwirt ist wiederum der Angestelltenlehrgang II bzw. heute schon Beschäftigtenlehrgang II, da rechtlich es keine Angestellten mehr gibt wie früher, sondern Beschäftigte.
Der Verwaltungswirt steigt im Mittleren Dienst ein richtig, der Verwaltungsfachwirt vergleichbar mit dem gehobenen Dienst vom Beamten.
Zählt diese Ausbildung genauso wie der Angestelltenlehrgang 2 und könnte man sich dann auch auf Stellen ab EG 9b zum Beispiel bewerben ?
Der Verwaltungswirt ist analog der VFA also beide vergleichbar im mittleren Dienst d.h. du steigst mit A5 bzw. A6 ein (je nach Bundesland) bis maximal A9 (Bei Beamten sind die Gruppen mit A bezeichnet).Deshalb macht es kein Sinn dieselbe Ausbildung nochmal zu machen, da du diese als Beschäftigter schon abgeschlossen hast. Der Unterschied besteht darin, dass der eine Beamter ist und der andere ein Beschäftigter.
Der Verwaltungsfachwirt steigt wiederrum ab EG 9b ein bis maximal EG 13 vergleichbar mit dem Diplom-Verwaltungswirt/Bachelor of Laws/Bachelor of Public Management usw. Wozu du ein Abitur brauchst um zu studieren um dann ab A9 einzusteigen.
Fazit: Für dich bleibt nur der Angestelltenlehrgang II übrig um ab EG9b einzusteigen oder Abitur nachzuholen und dann 3 Jahre zu studieren.
Da du die VFA Ausbildung hast, musst du das ganze Wissen eigentlich kennen, da unter anderem Beamtenrecht und Personalwesen beigebracht wird...