2 Gewerbe bei Einzelunternehmer - Sind verschiedene Namen möglich?
Hallo.
Ich habe bis dato 1 UMST-pflichtiges Gewerbe mit Phantasie/ Geschäftsnamen wie es so schön auf dem Gewerbeschein heißt "xxx1234".
Nun möchte ich ein 2tes Gewerbe in einem komplett anderen Zweig eröffnen.
Rein theoretisch könnte ich mir die neue Tätigkeit einfach auf den alten Gewerbeschein schreiben lassen- dann wäre der Name aber auch für die neue Tätigkeit "xxx1234".
Wie bekomme ich es nun hin das die neue Tätigkeit unter anderem Namen "yyy5678" läuft / eventuell sogar mit eigener Buchhaltung und eigener Steuernummer ?
Gruß und danke
Frohes neues Jahr
3 Antworten
Bei einem Einzelunternehmen hat der Phantasiename keine rechtliche Bedeutung. Solange du im Impressum deine Echtdaten angibst (5 TMG), kannst du alles zusammen führen. Eine Ummeldung misst du nur machen, wenn du deine Produktpalette erweiterst.
Du meldest ganz einfach ein neues Gewerbe mit neuem Namen an. Das ist gar kein Problem. Die Gewerbe sind unabhängig voneinander und können parallel laufen.
Du bekommst für beide Unternehmen eine getrennte Steuernummer. Du mußt für beide Firmen alles getrennt machen.
Super , wie meine Wunschvorstellung. Danke
Sehr gerne! Übrigens kannst du diese Auskünfte auch beim Gewerbeamt und/oder der Handelskammer/Handwerkskammer erfragen.
Ein zweites Gewerbe anmelden mit neuer Geschäftsbezeichnung, wo ist das Problem ?
Steuerlich musst du unterschiedliche Gewerbe eh trennen.
Ok das ist gut zu wissen - Danke.
Heute morgen habe ich meine UST Erklärung für 2021 gemacht - hier bin ich dann gezwungen die Zahlen der beiden betriebe denke ich zu addieren ? - Das gleiche bei der Einnahmenüberschussrechnung ?