Gewerbename bei Kleingewerbe mit mehreren Tätigkeiten?

2 Antworten

Name des Geschäfts lässt du offen. Das ist nur für Gaststätten, Diskotheken etc.

Auf deiner Visitenkarte kannst du dich nennen, wie du willst, solange du keine Namensrechte Dritter verletzt oder eine falsche Rechtsform vortäuscht.

Dein Echtname muss nur im Netz im Impressum stehen. Auf Rechnungen muss deine Steuernummer stehen, über die du zu identifizieren bist.

Der Klarname muß auch auf Briefbögen usw. sichtbar sein, nicht nur im Impressum. Ansonsten kannst Du so vorgehen, wie Du dargelegt hast.