kann das Jugendamt ihr den Kontakt zu ihrem Kind verbieten?
Es geht nicht um mich , sondern um eine Bekannte !
sie ist auch schwanger wie ich , meint aber sie hilt es nicht aus bei ihrem Freund und will auf die Straße gehen sie hat schon ein Kind das bei Verwandten lebt . hat sie abgegeben für verwanden Pflege, sie hat auch Sorgerecht . Geregelt ist Wochend besuche , oder unter der Woche Mal . sie will auf die Straße ziehen und ihr Kind mit dem sie schwanger ist zur Pflege geben in eine Pflege Famiele, glaube sie möchte das Kind nicht haben . kann das Jugendamt ihr verbieten ihr 1. Kind zu besuchen oder sorgar dann das 2. ? Kontakt möchte die aber halten . glaube ist bei ihr schwierig . so ähnlich wie bei mir nur anderst wieder, das ich zu meinem Freund ziehe und alles geregelt habe und mein Kind dann behalte .
Wil mich Mal schlau machen für die halt .
3 Antworten
Ein (dauerhaftes) Kontaktverbot zwischen Eltern und ihren Kindern ist sehr schwer durchzusetzen, das geht nur über das Gericht.
Wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann darf die Mutter Kontakt mit dem Kind haben. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder dies unklar ist, dann gibt es einen begleiteten Umgang. Wenn die Mutter also im Drogenrausch ankommt, dann darf sie an diesem Tag ihr Kind nicht sehen.
Das Jugendamt kann gar nichts verbieten. Wenn irgendjemand etwas verbieten kann, dann ein Richter. Ich denke aber nicht das es dazu kommt.
Das Jugendamt besitzt nur eine beratende Funktion.
Warum kann man nicht anständig verhüten wenn man gar kein Kind will?
das mit dem verhüten weiß ich nicht aber , sie hat Jahre lang ihr Kind selbst erzogen hat sich aber entschlossen es bei verwanden zu lassen . und das 2. Kind will sie halt nicht , nicht meine Sache . sie wollte nur wissen ob sie dann Kontakt Verbot bekommt weil sie auf Straße will da wo sie herkamJahre lang, hat dann aber beim Vater gewohnt . und dann ist sie zum Freund gezogen . das ist aber 4 Jahre her . denke Mal wen man ein Kind bekommt aber es nicht selbst erziehen will , sollte man trotzdem Kontakt haben . sonst kann man es auch in die Baby Klappe legen . dachte weil es bei mir ähnlich ist aber anderst halt wollte ich hier halt helfen und mal mich schlau machen . habe ja dann auch Kontakt zu meinem Kind , aber ein ander sach verhalt halt .
Eine Freundin von mir hatt das Jugendamt am Hals und das Amt verwaltet alle ihre Geräte und zwingt sie mit wandern zu gehen und wenn sie das nicht tut sind ihre Geräte alle weg wenn das stimmt dann möchte ich wissen ob sas rechtlich erlaubt ist weil wenn die freundin einmal krank z.b ist das wird sie ins zimmer verfrachtet und darf nicht raus is das erlaubt zum beispiel weil man muss ja auch mal raus und is das nicht freiheitsberaubung
das jugendamt kann ihr garnix verbieten. kontaktverbote kann nur ein gericht erlassen auf antrag. wozu will sie kontakt zu kindern die sie einfach zu fremde abschiebt.