100mA Fi bei Beleuchtung erlaubt?

1 Antwort

Wenn es so schon längere Zeit in Betrieb ist, dann brauchst Du es nicht extra anpassen lassen. Was zum Zeitpunkt der Errichtung nach aktuellen Regeln der Technik errichtet wurde, muss nicht an Regeländerungen angepasst werden, außer es wird entsprechend umgebaut. (z.B. Erneuerung/Erweiterung der Verteilung, bei Erweiterung muss dann zumindest der neue Teil nach Norm gebaut werden, der Bestand muss dann auch nicht zusätzlich angepackt werden...)

Der 30mA-Fi war bislang nur für Stromkreisen mit Steckdosen vorgeschrieben. Reine Beleuchtungsstromkreise brauchten den nicht. Von daher ist das so ok.