100kmh Roller mit polnischer Zulassung in Deutschland fahren?
Hey,
ich habe eine Frage, und zwar: In Deutschland ist es ja so geregelt, dass man mit dem Führerschein AM Fahrzeuge mit 50ccm fahren darf, und je nach Fahrzeug beträgt die Höchstgeschwindigkeit in der Regel 45 km/h gemäß der km/h-Regelung von 2003. Allerdings dürfen viele Fahrzeuge vor 2003 laut ihren Papieren 50 km/h fahren und Simson-Mopeds sogar 60 km/h.
Daher ist es mit dem AM-Führerschein nicht so, dass man nur eine maximale Geschwindigkeit fahren darf.
Nun ist es so, dass in Polen 50ccm Roller so schnell fahren können, wie sie können. Jetzt ist meine Frage: Wenn ich einen Roller mit polnischer Zulassung, der also legal in Polen 100 km/h fahren darf, nach Deutschland bringe - nach drei Monaten muss er ja umgemeldet werden, aber darum geht es nicht -, und er auch in anderen Ländern versichert ist, einschließlich Deutschland, dürfte ich dann mit meinem AM-Führerschein diesen Roller diese drei Monate in Deutschland fahren?
Bitte um Rechtliche Sicherung oder vllt genau angeben wo ich fragen soll
3 Antworten
Kannst du bitte mal verlinken, welches polnische Kleinkraftrad bauartbedingt 100 km/h fahren darf?
In den früheren Jahren gab es sg. Kleinkrafträder, deren Geschwindigkeit nicht geregelt war; die aber nur 50ccm haben durften.
Für diese Maschinen reichte damals die Führerscheinklasse 4 aus.
Mit denen durftes du auch auf die Autobahn.
In den 1980er wurde sie dann durch die 80 ccm Leichtkrafträder ersetzt.
Daher ist es mit dem AM-Führerschein nicht so, dass man nur eine maximale Geschwindigkeit fahren darf.
Doch, §6 Abs 1 FeV schreibt genau das vor, indem er auf "leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B" verweist.
Ein solches Fahrzeug hat laut EU-Verordnung 168/2013 eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Dazu gibt es die beiden Ausnahmen im Übergangsrecht von §76 FeV, die dir erlauben, Fahrzeuge mit 50 oder 60 km/h zu fahren.
Im EU-Land Polen gelten die gleichen EU-Fahrzeugklassen wie bei uns, d.h. 50ccm und 45 km/h.
In der Schweiz gab es bis 2013 noch offene 50er, da dort mit der Fahrerlaubnisklasse A1 unter 18 Jahren nur 50ccm gefahren werden durfte. Die Fahrzeuge fuhren ab Werk gute 70-80 km/h und kamen ab Werk ohne die EU-Drossel auf den Markt.
Natürlich kannst du so ein Fahrzeug importieren, es läuft dann hierzulande zulassungsrechtlich als Kraftrad und fahrerlaubnisrechtlich als Leichtkraftrad, für das du Klasse A1 benötigst.
Die Führerscheinbedingunge sind in ALLEN EU Staaten vereinheitlicht worden.
Das Polnishce 50 Kubik Moppeds so schnell fahre dürfen wie sie wollen fällt unter Wunschdenken.
50 Kubik Fahrzeuge sind komplett steuer und zulassungsfrei, du brauchst nur ein kleinese Versicherungskennzeichen was einmal jährlich im Frühjahr gewechselt werden muss.