10.000€ am Flughafen?

3 Antworten

Ab 10.000 Euro musst du das Geld unaufgefordert anmelden (bei Reisen innerhalb der EU nur auf Aufforderung angeben).

Also 10.000 Euro in Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln muessen angemeldet werden, 9.999,99 Euro hingegen nicht.

Versteuert wird da gar nix.

Die Sachlage ist folgende:

Das weiß ich sehr genau, denn ich lebe und arbeite in Japan, zahle aber in Deutschland noch freiwillig in die Rentenkasse und habe dort noch eine Lebensversicherung. Das Geld dafür muß ich offiziell und physikalisch über die Grenze bringen.

Wenn du aus dem Nichteuropäischen Ausland in die EU einreist, dann mußt du Barmittel, Inhaberpapiere oder Rohstoffe (Au, Ag, Pt, ...) ab einem Wert von
10.000 Euro beim Zoll anmelden.

9.999,99 Euro könntest du noch ohne Anmeldung mitnehmen, das Risiko ist aber hoch, denn dazu zählt alles, was du bei dir hast und nicht nur das was du offiziell vorhast anzumelden... Wenn du jetzt theoretisch 9.999 Euro und einen Schmuckring aus Au bei dir hast, dessen Herkunft du nicht belegen kannst, dann wärst du theoretisch bereits fällig...

Wenn du daher vor hast viel Geld mitzubringen, dann brauchst du folgendes:
Lade dir das Formular "Anmeldung von Barmitteln Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1672" vom Zoll herunter. Fülle es nach bestem Wissen aus. Besorge dir einen Herkunftsnachweis des Geldes. Bei mir z.B. Arbeitsvertrag und Quittung vom Abheben des Geldes vom eigenen Konto, ein Beweis halt, daß das Geld dir gehört.
Fülle das Feld "Betrag" noch nicht aus.

Gehe am ERSTEN Flughafen in Deutschland (nicht erst am Zielflughafen) zum Zoll in den roten Ausgang und lege die Dokumente vor. Zähle das Geld, das du noch im Geldbeutel hast inklusive dem was du eigentlich offiziell abgezählt hast und fülle erst dann das Feld vor den Augen des Zollbeamten aus. Meine Erfahrung war, dann wird gar nicht mehr weiter gefragt und man ist zufrieden daß man alles richtig macht.

Du bekommst dann einen Stempel "Erklärung wie angemeldet angenommen".

Dieses abgestempelte Dokument brauchst du dann wieder wenn du das Geld in Deutschland wechseln oder einzahlen möchtest.

Wenn das Geld dir gehört zahlst du keine Einfuhrabgaben oder weiteren Steuern.
Das ganze Verfahren ist dazu da, daß keine Geldwäsche und unerlaubte Einfuhr von schmutzigen Geld möglich ist...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du darfst maximal 9.999 Euro mitnehmen, ab 10.000 € musst Du Abgaben bezahlen.

Hört sich blöd an aber ist so.

Woher ich das weiß:Recherche

DerCaveman  18.03.2022, 03:10

Was denn fuer Abgaben?

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Jutta373  18.03.2022, 03:35
@DerCaveman

Du musst bei Reisen innerhalb der EU auch unaufgefordert das Geld angeben. Bei den Abgaben habe ich mich vertan, ich wollte eigentlich damit sagen, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

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DerCaveman  18.03.2022, 03:38
@Jutta373
Du musst bei Reisen innerhalb der EU auch unaufgefordert das Geld angeben.

Nein, muss man nicht. Schau hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittelverkehr/Anzeigepflicht-EU-Mitgliedstaaten/anzeigepflicht-eu-mitgliedstaaten_node.html

Bei den Abgaben habe ich mich vertan, ich wollte eigentlich damit sagen, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

Das ist natuerlich richtig, wenn man seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt. Mitnehmen (ggf. angemeldet) darf man aber so viel, wie man will.

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Jutta373  18.03.2022, 03:52
@DerCaveman

Ich habe mich jetzt auch mal schlau gemacht und das stand wortwörtlich: Grundsätzlich gilt innerhalb der EU eine Obergrenze von 9.999 Euro für die zollfreie Bargeldmitnahme. Sobald man 10.000 Euro mitnimmt, muss das Geld beim Zoll angemeldet werden.

Die erlaubte Einfuhr von Bargeld nach- und aus Deutschland pro Person beläuft sich ebenfalls auf maximal 9.999 Euro.

Was stimmt nun.?

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DerCaveman  18.03.2022, 04:05
@Jutta373
Was stimmt nun.?

Im Zweifel immer das, was der Zoll als zustaendige Behoerde selbst sagt. Was der dazu sagt, steht auf der oben verlinkten Seite, naemlich: "Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden."

Die in dem von dir zitierten Textauszug verwendete Formulierung "zollfreie Bargeldmitnahme" ist uebrigens auch voelliger Quatsch. Zollfrei ist die Bargeldmitnahme naemlich IMMER.

Ebenso ist die Formulierung "erlaubte Einfuhr von Bargeld" unsinnig, weil die Einfuhr von Bargeld in jeder Hoehe erlaubt ist (nur eben ggf. anmeldepflichtig).

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Jutta373  18.03.2022, 04:09
@DerCaveman

Danke für Deine Hilfe, habe wieder etwas dazugelernt. Ja so stand es halt bei Google, deswegen habe ich Dir das mal geschrieben. Wünsche Dir noch einen schönen Tag.

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DerCaveman  18.03.2022, 04:21
@Jutta373

Du hast das von dieser Seite: https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-steuerstrafrecht/barmittel

Wie widerspruechlich die Angaben dort sind, sieht man dann auch daran, was im weiteren Verlauf geschrieben wurde: "Verreisen Sie innerhalb der EU, erfolgt die Anmeldung des Bargelds (und gleichgestellter Zahlungsmittel) nur mündlich und auf Befragung. Sie müssen also vor Reiseantritt kein Antragsformular ausfüllen, sind aber verpflichtet, vor Überschreiten der Grenze von sich aus dem Zoll mündlich Auskunft zu geben."

Ja was denn nun? Auf Befragen oder "von sich aus"? Schon daran erkennst du, dass da nicht alles ganz richtig sein kann.

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Jutta373  18.03.2022, 04:23
@DerCaveman

Ja, aber so schlau bin ich halt nicht. Man kann ja nicht alles wissen, aber ich habe ja von Dir gelernt. 👍

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