1%-Regelung: Mindert das die Erstattung nach der Steuererklärung?
Ein Firmenwagen wird auch privat genutzt. So steht es im Arbeitsvertrag, und auch jeweils in der monatlichen Gehaltsabrechnung ist es aufgeführt.
Mindert diese 1%-Regelung die Erstattung bei der Steuererklärung ?
Muss man das angeben als geldwerten Vorteil?
Wenn ein Steuerberater die Steuererklärung macht: Braucht er die Information das es hier die 1%-Regelung gibt? Weil aus der Lohnsteuerbescheinigung ist es ja nicht heraus zu lesen....
2 Antworten
Jein.
Die 1% Regelung ist für die Besteuerung von privat genutzten Firmenfahrzeugen gedacht, bzw der Anteil der Privatnutzung der Arbeitslohn darstellt.
Er hat aber erstmal keine Auswirkungen auf deine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Denn diese mindern dein zvE und können dafür sorgen das die tatsächliche Steuerlast sinkt.
Der Steuerberater braucht im Zweifel natürlich diese Info, sollte diese aber theoretisch auch erfragen.
Wenn der Vertrag zum Firmenfahrzeug korrekt erstellt ist, geht das auch aus deinen Lohnsteuerunterlagen hervor.
Das sollte eigentlich sogar bei jeder Gehaltsabrechnung abzulesen sein.
Steht auf jeder Gehaltsabrechnung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung kann ich es nicht heraus lesen. Wo steht das dann da?
Hat das Finanzamt auch Zugriff/Einsicht auf die Gehaltsabrechnungen?