1%-Regelung: Mindert das die Erstattung nach der Steuererklärung?

2 Antworten

Jein.

Die 1% Regelung ist für die Besteuerung von privat genutzten Firmenfahrzeugen gedacht, bzw der Anteil der Privatnutzung der Arbeitslohn darstellt.

Er hat aber erstmal keine Auswirkungen auf deine Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Denn diese mindern dein zvE und können dafür sorgen das die tatsächliche Steuerlast sinkt.

Der Steuerberater braucht im Zweifel natürlich diese Info, sollte diese aber theoretisch auch erfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn der Vertrag zum Firmenfahrzeug korrekt erstellt ist, geht das auch aus deinen Lohnsteuerunterlagen hervor.

Das sollte eigentlich sogar bei jeder Gehaltsabrechnung abzulesen sein.


anTTraXX  08.09.2024, 15:10

Wunderbar am Thema vorbei, kennt man ja

hurz4 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:08

Steht auf jeder Gehaltsabrechnung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung kann ich es nicht heraus lesen. Wo steht das dann da?

Hat das Finanzamt auch Zugriff/Einsicht auf die Gehaltsabrechnungen?

DerHans  08.09.2024, 13:10
@hurz4

In der Lohnsteuerbescheinigung ist das bereits berücksichtigt. Da wird ja nur der Gesamt-Bruttobetrag angegeben.

hurz4 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:19
@DerHans

Ok, aber der Steuerberater braucht doch Extra Info dbzgl..?

DerHans  08.09.2024, 13:20
@hurz4

Dann hast du doch über den Firmenwagen sicher einen Vertrag. Den kannst du dem Steuerberater ja vorlegen.

hurz4 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:20
@hurz4

Weil dieser geldwerte Vorteil doch extra eingetragen werden muss...

DerHans  08.09.2024, 13:21
@hurz4

Nein, der wurde doch bereits bei deinen Gehaltsabrechnungen berücksichtigt.

hurz4 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:23
@DerHans

Ok, dann gebe ich dem Steuerberater am besten dbzgl keine Info.....