" Kündigung,mit Wirkung zum 12.08?

5 Antworten

Man kann nicht nur, man muss sich bis zum 12.08. arbeiten gehen. Der 12.08. ist der letzte Arbeitstag.

Man muss (von Krankheit und ähnlichem abgesehen) nur dann nicht zur Arbeit gehen, wenn einem der Chef sagt, dass man nicht mehr hingehen muss/soll/darf - das Gehalt bekomme man in jedem Fall bis dahin. Denk aber an deine womöglich noch übrigen Urlaubstage.

Auch wenn du zu Hause bleiben darfst, bist du offiziell noch bei deinem Arbeitgeber angestellt. Das kann zu Problemen führen, wenn du auf einer neuen Stelle schon früher anfangen möchtest. In dem Fall kann die Zeit durch einen Aufhebungsvertrag verkürzt werden.

Dein Arbeitgeber hat dich anscheinend regulär gekündigt.

Du solltest jetzt

a) nachprüfen, wie lange die Kündigungsfrist gemäß Arbeits- bzw. Tarifvertrag ist

b) nachprüfen, wie viele Urlaubstage / Überstunden dir noch zustehen und wann dein letzter Arbeitstag ist.

c) dich umgehend bei der Agentur für Arbeit als "arbeitssuchend" melden.

d) falls Du glaubst, deine Kündigung sei ungerechtfertigt, eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Verzögerungen bei Punkt c) können zu verspäterer Zahlung von ALG I / II führen.

Für Punkt d) gilt eine fixe Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Ansonsten wird die Kündigung unanfechtbar rechtskräftig!

Richtig. Denk an mögliche Urlaubstage, die dir womöglich noch zustehen

Ja richtig, also vorausgesetzt du wirst eingesetzt bzw. eingeplant.

Bis zum 11.08.

Am 12.08. wird sie wirksam, das ist der erste Tag ohne Arbeit.


swiss1  18.07.2021, 22:43

Das klingt für mich unlogisch. Man kündigt ja auch per 31.8. beispielsweise und muss dann bis zum letzten Tag des Monats arbeiten.

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holgerholg  18.07.2021, 22:49
@swiss1

Ja, das stimmt. Der 12.08. und nicht der 11.08. ist der letzte Arbeitstag.

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dichtfix  18.07.2021, 22:50
@swiss1

Kann ich nicht ausschließen. Ich gehe von dem Wortlaut der Fragestellung aus. Und da heißt es: "zum 12.08...interpretiere ich als die Absicht des FS, diesen Tag als ersten freien Tag zu definieren.

Aber ich glaub auch, dass sich da schon Gerichte mit beschäftigt haben. Amtsgerichte und so ..

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