Muss man als Erwerbsminderungsrentner einen Neukundenbonus von seinem Energieversorger dem Grundsicherungsamt melden?

2 Antworten

Bei war es damals zwar ALG2, aber nein, das musst du nicht angeben.

Ebenso wenig wie eine Erstattung vom Stromguthaben als Einkommen gewertet wird, betrifft das auch den Neukundenbonus.

wenn dir der Energieverbrauch komplett finanziert wird steht dir der Bonus auch nicht zu


Dea2019  06.11.2021, 17:51

Der wird nicht "finanziert", der ist vom Regelsatz selber zu zahlen.

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guterfrager401 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 17:37

Was heißt komplett finanziert wird? Ich habe meinen Strom von der "Grundsicherungsleistung + EM-Rente finanziert".

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newcomer  06.11.2021, 17:51
@guterfrager401

wenn du es selbst finanzierst gehört dir der Bonus.
Dieser wird auch unter Zuverdienstgrenze liegen sprich kannst du behalten

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guterfrager401 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 19:03
@newcomer

Gilt hier wirklich die "Hinzuverdienstgrenze"? Läuft der Bonus unter Verdienst? Das Arbeitsamt hat damals meine Einnahmen komplett von meiner Leistung abgezogen, ohne Freibetrag.

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newcomer  06.11.2021, 19:04
@guterfrager401

nein das war in diesem Fall falscher Begriff.
Da du alles selbst bezahlst hast du auch Anrecht auf solche Zahlungen.

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