Muss man als Erwerbsminderungsrentner einen Neukundenbonus von seinem Energieversorger dem Grundsicherungsamt melden?
Bei Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII? Gilt das als Einkommen? Werden dabei die Werbungskosten berücksichtigt und gibt es einen monatlichen Freibetrag? Wenn ich einmalig 100,00 Euro bekomme? Dafür musste ich ja mal beim Energieunternehmen Kunde sein und auch was bezahlen.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei war es damals zwar ALG2, aber nein, das musst du nicht angeben.
Ebenso wenig wie eine Erstattung vom Stromguthaben als Einkommen gewertet wird, betrifft das auch den Neukundenbonus.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/newcomer/1444744096_nmmslarge.jpg?v=1444744096000)
wenn dir der Energieverbrauch komplett finanziert wird steht dir der Bonus auch nicht zu
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wenn du es selbst finanzierst gehört dir der Bonus.
Dieser wird auch unter Zuverdienstgrenze liegen sprich kannst du behalten
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Gilt hier wirklich die "Hinzuverdienstgrenze"? Läuft der Bonus unter Verdienst? Das Arbeitsamt hat damals meine Einnahmen komplett von meiner Leistung abgezogen, ohne Freibetrag.
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nein das war in diesem Fall falscher Begriff.
Da du alles selbst bezahlst hast du auch Anrecht auf solche Zahlungen.
Was heißt komplett finanziert wird? Ich habe meinen Strom von der "Grundsicherungsleistung + EM-Rente finanziert".