1 Antwort

Im Koran wurde gar nichts abrogiert. Diese Sache wird immer wieder falsch verstanden. Im Koran gibt es Anweisungen, die später verändert wurden. Sie wurden erweitert bzw. spezialisiert.

Die ersten sind darum aber nicht ungültig geworden. Sie gelten alle immer noch für sich einzeln auch.

Zum Beispiel ist es so mit der schrittweisen Einführung des Alkoholverbotes.

Zuerst kam dieser Vers herab:

„Sie fragen dich nach berauschendem Trunk und Glücksspiel. Sag: ‚In ihnen (beiden) liegt Schaden und Nutzen für die Menschen, aber der Schaden überwiegt den Nutzen“ (2:219).

Gilt auch heute noch eindeutig. Alle drei Schritte schließen sich auch gegenseitig nicht aus und machen die vorherigen nicht ungültig.

Dann kam:

Oh, die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt (…)” (4:43).

Gilt auch heute noch uneingeschränkt, dass man nicht berauscht beten darf. Von jeglichen Rauschmitteln!

Und zum Schluss kam das komplette Verbot:

Oh, die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet sie, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (5:90)

Und der ist auch natürlich heute noch gültig, wie zusammen mit den anderen und auch für sich einzeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

DerJens292  03.07.2024, 12:13

"nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid"

Das heißt, wenn ein Muslim betrunken ist, darf er solange nicht beten, bis er dem Gebet folgen kann.

Darf ein Muslim eigentlich Alkohol trinken?

Ein Bier müsste doch nach deiner Aussage erlaubt sein. Von einem Bier wird man doch nicht so betrunken, daß er nicht beten kann.

Oder wurde dieser Vers aufgehoben?

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ZynxAgc  03.07.2024, 12:18
@DerJens292

Es wurde ja verschärft. Damals durfte man es noch, dann wurde es zum verbot verschärft

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DerJens292  03.07.2024, 12:34
@ZynxAgc

...damsls durfte man es noch...

gilt das auch heute noch, oder wurde es geändert?

Was wäre, wenn geschrieben steht, daß es keinen Zwang im Glauben gibt. Und später offenbart wurde, daß Muslime, die ihre Religion geändert haben, getötet werden sollen.

Gilt dann noch, daß es keinen Zwang gibt, oder wurde die Regelung mit der Todesdrohung nur verschärft?

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ZynxAgc  03.07.2024, 12:43
@DerJens292

Man durfte eine Zeit lang Alkohol trinken aber nicht betrunken beten und dann wurde es verschärft das man es gar nicht darf.

Es gibt keinen Quran Vers der das sagt

m Koran wurde gar nichts abrogiert. Diese Sache wird immer wieder falsch verstanden. Im Koran gibt es Anweisungen, die später verändert wurden. Sie wurden erweitert bzw. spezialisiert.

Es wäre dementsprechend eine einschränkung

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DerJens292  03.07.2024, 12:49
@ZynxAgc

Wenn du auf einer Straße fährst, mit Schild 50, darfst du 50 fahren, dann kommt Schild 30, dann darfst du 30 fahren, dann Schild 20, da darfst du 20 fahren.

Es wurden durch die späteren Schilder, ich zitiere: "gibt es Anweisungen, die später verändert wurden. Sie wurden erweitert bzw. spezialisiert."

So meine Frage: "Gilt das Ursprüngliche 50-er Schild noch, oder wurde es durch die späteren Schilder "aufgehoben"?"

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ZynxAgc  03.07.2024, 14:06
@DerJens292

Gute Frage, ich bin zu unwissend. DIe schwester hat studiert und sagt es gibt keine abrogationen, ich dachte immer das Gegenteil, was von anderen Wissenden bestätigt wird. Deshlab meine Frage unter ihrer Antwort

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