Wer haftet bei Autodiebstahl aus der Tiefgarage
Werner hat eine Wohnung mit Tiefgarage.
In die Tiefgarage kommt man nur mit Zugangskarte rein.
Werners Porsche wird geklaut.
Die Kameras in der Tiefgarage sind Attrappen.
Wer haftet?
Zahlt die Versicherung?
5 Antworten
Zu allererst einmal der Täter.
Dann, nachdem alle Ermittlungsversuche ins Leere glaufen sind, und weder Täter noch Fahrzeug aufgefunden werden konnten, die Teilkaskoversicherung von Werner nach Ablauf einer Monatsfrist. Hat er nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung, ja dann hat Werner Pech, Porsche weg, und kein Geld von der Versicherung für einen neuen.
Wer haftet?
Der Dieb, wenn er ermittelt wird.
Zahlt die Versicherung?
Ja, die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugeigentümers.
Wenn er passend versichert hat gut,sonst Pech gehabt
Teilkasko haftet mit entsprechenden Anzeigen, Wiederfindungsversuchen usw.
Die Versicherung von Werner haftet dann.