Warum verzichtet der Staat in Zeiten knapper Kassen und großem Investitionsbedarf auf Steuereinnahmen?
- Jedes Jahr entgehen dem Staat Milliarden an Steuereinnahmen durch Verzicht auf Betriebsprüfungen.
- illegale Cum-Ex Steuererstattungen werden nur schleppend zurückgefordert
- Die Vermögenssteuer wurde ausgesetzt
- Große Vermögen können relativ ungeschoren weitervererbt werden
Zusammen mit der Schuldenbremse sorgen die strukturellen Mindereinnahmen dafür, dass notwendige Investitionen nicht mehr getätigt werden. Verspielt Deutschland seine Zukunft?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Jedes Jahr entgehen dem Staat Milliarden an Steuereinnahmen durch Verzicht auf Betriebsprüfungen..
Naja von Verzicht kann hier per se keine Rede sein, ed fehlt schlichtweg das Personal.
illegale Cum-Ex Steuererstattungen werden nur schleppend zurückgefordert
Das wiederum versteht keiner
Die Vermögenssteuer wurde ausgesetzt
Weil es für die Einführung nunmal keine Mehrheit gibt
Große Vermögen können relativ ungeschoren weitervererbt werden
Naja Wer was erbt wird schon besteuert.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Hi anTTraXX,
wer was Erbt, wird zwar besteuert, ABER es kommt auf das zu Erbende Vermögen UND auf den Verwandtschaftsgrad an!
Ein DIREKTER Sohn, des Verstorbenen, kann bis zu 400.000,- € Steuerfrei erben. Erst ab 400.001,- € werden Erbschaftssteuern fällig. Erbt man von einer Tante wiederum (keine direkte Verwandtschaft) ist der Freibetrag des Erbes geringer. Übertrifft er aber diese Grenze, ist Erbschaftsteuer zuzahlen.
Erbt wiederum der direkte Sohn, eine Firma/Betrieb/Unternehmen, gelten wiederum andere Regeln.
Beispiel: Wenn mein Vater eine Eigentumswohnung hat (Wert: 60.000,-€) und auf seinem Konto ein gutes Finanzpolster hat (Wert: 330.000,- €) Sind dies zusammen 390.000,- €. Erbschafsteuer tritt aber erst ÜBER 400.000,-€ ein!
Allerdings...Die Gebühren für den Erbschein, richtet sich nach dem zu erbenden Vermögen. Für den einen, kann ein Erbschein "nur" 230,-€ kosten, für einen anderen wiederum fast das zehnfache! Und wenn man im Freibetrag des zu Erbenden "Vermögens" liegt, muss man dies auch NICHT in der Steuererklärung angeben!
Wenn ein geliebter und direkte Persönlich Verwandter Mensch verstirbt, hat man GANZ andere Dinge/Gedanken/Gefühle im Kopf und Geiste, als das Thema Steuer! Da finde ich dieses Verhalten von Vater Staat, sehr respektvoll! Wobei ich wiederum sagen muss(!) das man die Steuerbefreiung betreffend der Erbschaftssteuer MINDESTENS um 50% kürzen kann, wenn nicht sogar noch mehr!!!*gg..