Warum verzichtet der Staat in Zeiten knapper Kassen und großem Investitionsbedarf auf Steuereinnahmen?

1 Antwort

Jedes Jahr entgehen dem Staat Milliarden an Steuereinnahmen durch Verzicht auf Betriebsprüfungen..

Naja von Verzicht kann hier per se keine Rede sein, ed fehlt schlichtweg das Personal.

illegale Cum-Ex Steuererstattungen werden nur schleppend zurückgefordert

Das wiederum versteht keiner

Die Vermögenssteuer wurde ausgesetzt

Weil es für die Einführung nunmal keine Mehrheit gibt

Große Vermögen können relativ ungeschoren weitervererbt werden

Naja Wer was erbt wird schon besteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Pjotre978  27.09.2024, 10:13

Hi anTTraXX,

wer was Erbt, wird zwar besteuert, ABER es kommt auf das zu Erbende Vermögen UND auf den Verwandtschaftsgrad an!

Ein DIREKTER Sohn, des Verstorbenen, kann bis zu 400.000,- € Steuerfrei erben. Erst ab 400.001,- € werden Erbschaftssteuern fällig. Erbt man von einer Tante wiederum (keine direkte Verwandtschaft) ist der Freibetrag des Erbes geringer. Übertrifft er aber diese Grenze, ist Erbschaftsteuer zuzahlen.

Erbt wiederum der direkte Sohn, eine Firma/Betrieb/Unternehmen, gelten wiederum andere Regeln.

Beispiel: Wenn mein Vater eine Eigentumswohnung hat (Wert: 60.000,-€) und auf seinem Konto ein gutes Finanzpolster hat (Wert: 330.000,- €) Sind dies zusammen 390.000,- €. Erbschafsteuer tritt aber erst ÜBER 400.000,-€ ein!

Allerdings...Die Gebühren für den Erbschein, richtet sich nach dem zu erbenden Vermögen. Für den einen, kann ein Erbschein "nur" 230,-€ kosten, für einen anderen wiederum fast das zehnfache! Und wenn man im Freibetrag des zu Erbenden "Vermögens" liegt, muss man dies auch NICHT in der Steuererklärung angeben!

Wenn ein geliebter und direkte Persönlich Verwandter Mensch verstirbt, hat man GANZ andere Dinge/Gedanken/Gefühle im Kopf und Geiste, als das Thema Steuer! Da finde ich dieses Verhalten von Vater Staat, sehr respektvoll! Wobei ich wiederum sagen muss(!) das man die Steuerbefreiung betreffend der Erbschaftssteuer MINDESTENS um 50% kürzen kann, wenn nicht sogar noch mehr!!!*gg..