Strom Gas Wasser?

5 Antworten

Ja, kannst du, musst dann aber ggf. die Kosten für die Zeit bis zum Vertragsende weiterhin zahlen.

Das sollte möglich sein, ich würde dem Versorger ganz klar erklären das es sich um einen Leerstand handelt und kündigen.

Natürlich darfst Du das. Jeder gekündigte Vertrag fällt dann in die Grundversorgung und diese wendet sich dann ggf. an den Vermieter.

Der Vermieter wird dann die Kosten, die in den zwei Monaten noch anfallen, wieder an den Mieter weiter geben und sie ggf. von der Kaution abziehen. Insofern kein Problem.

Das ist die schlechteste Variante, die du wählen kannst.

Wenn du bereits alles kündigst, bevor du die Schlüssel abgegeben hast, rutschst du in die Grundversorgung. Da du noch nicht offiziell ausgezogen bist, weil dein Mietvertrag noch läuft, wirst du als Kunde in der Grundversorgung angemeldet, die momentan definitiv teurer ist. Der Vermieter wird die Kosten für dich nicht übernehmen. Maximal aus Kulanz die Grundversorgung aufnehmen, aber die Kosten an dich weitergeben.

Lass die Verträge bis zur Abgabe laufen und setze lediglich die Abschläge runter für die restliche Zeit. Die kannst du auf den monatlichen Grundpreis reduzieren, da du keinen Verbrauch hast und teilst dann einfach den Zählerstand deines Auszugs für das Vertragsende mit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schon aber wenn nichts mehr verbraucht wird macht das keinen Unterschied und für den Fall das du doch noch was machen musst bis du dann im vermutlich teureren Grundversorger Tarif


bwhoch2  05.11.2024, 11:29

Grundgebühren nicht vergessen.