Ist es erlaubt Jobcenter und Kindergeld zu bekommen

8 Antworten

Das Kindergeld wird beim Jobcenter angerechnet.


Hansen693 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 15:45

Also bekomme ich nichts

0
Superhasenmaus  28.08.2024, 15:46
@Hansen693

Angerechnet heißt nicht, dass Du nichts bekommst. Das sagt schon das Wort "angerechnet".

2
GutenTag2003  28.08.2024, 16:39
@Hansen693

Doch, das Kindergeld bekommst Du. Bürgergeld - wenn auch verringert - ebenfalls.

Also statt Deinem Nichts bekommst Du

  • Kindergeld
  • Bürgergeld

sofern Anspruch darauf besteht.

0
Hansen693 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 16:53
@GutenTag2003

Ich bekomme am Ende nichts die 200€ werden mir doch wieder abgezogen da bleib ich bei 0

0
maja0403  28.08.2024, 16:54
@Hansen693

Ja sicher werden sie abgezogen, weil der Staat dein Kind nicht 2x finanziert, einmal mit Bürgergeld und ein 2. Mal mit Kindergeld. Das Kindergeld wird als Einkommen voll angerechnet.

3
Hansen693 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 16:56
@maja0403

Was ist mit Minijobs darf ich alles behalten

0
maja0403  28.08.2024, 16:58
@Hansen693

Du musst einen Minijob melden und einen Anteil von ca. 160 Euro kannst du max. anrechnungsfrei behalten. Genaue Angabe zum Selbstbehalt kannst du online finden.
Wenn du in der Lage bist, Geld zu verdienen, musst du auch zu deinem Lebensunterhalt beitragen.

1
maja0403  29.08.2024, 11:34
@Umweltfreund753

Nein pauschal nicht, weil viele haben vor 25 schon längst eine Ausbildung abgeschlossen und arbeiten. Und wer ab 18 zuhause sitzt und nichts tut, hat auch keinen Anspruch auf Kindergeld.

1

Bürgergeld und Kindergeld kann man je bei vorhandenem Anspruch bekommen.

Kindergeld würde jedoch auf das Bürgergeld des Kindes angerechnet, so daß es keinen finanziellen Vorteil böte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Du bist sogar verpflichtet Kindergeld zu beantragen da es als vorrangige Leistung gilt. Jobcenter fordern regelmäßig dazu auf vorrangige Leistungen zu beantragen.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja sicher.


DaKaBo  28.08.2024, 15:46

Was "ja sicher"?

0
LottoOtto99  28.08.2024, 15:54
@DaKaBo

Es wird nicht abgezogen, man bekommt halt fürs Kind entsprechend weniger Bürgergeld.

0
DaKaBo  28.08.2024, 15:56
@LottoOtto99

In meiner Welt ist "wird abgezogen" und "man bekommt weniger" dasselbe...🤣

0
LottoOtto99  28.08.2024, 15:57
@DaKaBo

Daher kommen dann die ganzen Trottel, die denken dass ihnen wenn sie arbeiten Geld durch das Jobcenter weggenommen wird.

0
DaKaBo  28.08.2024, 16:04
@LottoOtto99

Jetzt weiß ich, worauf du hinauswillst:

Wenn ein Bürgergeld-Empfänger arbeitet, wird anteilig der Lohn angerechnet.

Das Kindergeld wird ja wirklich 1:1 abgezogen und hat absolut nichts mit Arbeit zu tun.

0

Vorrangige Ansprüche müssen sogar geltend gemacht werden und diese sind dann anrechenbares Einkommen und werden entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Wenn Du min. 18 bist und kein Erwerbseinkommen hast, auf das schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden, kannst Du vom Kindergeld im Regelfall 30 Euro Versicherungspauschale in Abzug bringen.