Ist das Wort "Asylant" jetzt verboten?

4 Antworten

Verboten ist es nicht, aber es wird besonders häufig in rechten Kreisen verwendet.

Es handelt sich auch um keine korrekte Bezeichnung.

Menschen die Asyl beantragt haben sind Asylbewerber:innen.

Menschen die Asyl erhalten haben sind anerkannte Flüchtlinge, bzw. Asylberechtigte.

Bei den Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, gibt es Subsidiär Schutzberechtigte, Geduldete und Ausreisepflichtige.

Nein.

Der juristisch korrekte Begriff sind Verfolgte. Verfolgte haben Recht auf Asyl. Doch die meisten der Flüchtlinge sind keine Verfolgte und haben damit keinen rechtlichen Anspruch auf Asyl.

Asylant, Asylbewerber, Geflüchtete, Flüchtlinge sind nur Menschen, die hierherkommen, um Asyl zu bekommen, aber häufig rechtlich keinen Anspruch darauf haben.

Wer so fragt, der fühlt sich vermutlich beleidigt und sucht jetzt eine Schulter zum Weinen.

Nein ist nicht verboten.