Denkt ihr das volle Strafmaß wird in so einem Fall zur Anwendung kommen?

5 Antworten

Wenn das Auto schon vorher an der Anstoßstelle beschädigt war, liegt möglicherweise gar kein wirtschaftlicher Schaden vor. Wenn das Auto tatsächlich herrenlos war, kann es auch sein, dass die Staatsanwaltschaft, oder das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass dann keine Strafbarkeit vorliegt. Denn ist das Fahrzeug herrenlos, gibt es keinen Geschädigten. Auch wenn man ein Wildtier anfährt, kann man nach herrschender Meinung kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begehen, da Wildtiere herrenlos sind und damit niemandem anders ein Schaden entsteht.

Und das "volle Strafmaß" wird beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eh nie ausgeschöpft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Wo in § 142 StGB ist die Rede davon, dass der Wert bzw. der Status des Unfallgegners eine Rolle spielt?

Unfallflucht ist es, egal wer das Opfer ist.

Hi ja. Es ist nunmal ein Schaden entstanden.

Dass das Auto nicht so viel wert ist wie ein neuwertiges ist alleine noch kein Grund für eine Strafmilderung.

ist Fahrerflucht, egal wer der "Gegener" war

Wer einen Unfall baut, egal ob mit einem Schrottauto als Unfallgegner, einem Porsche oder einer Straßenlatterne, hat das ordnungsgemäß zu melden und darf sich nicht einfach vom Unfallort entfernen.