Denkt ihr das volle Strafmaß wird in so einem Fall zur Anwendung kommen?
So las ich in unsere Regionale Zeitung
Ein Autofaher soll wohl beim aus parken ein abgemeldest Schrott Auto gestreift haben und abgehauen. dieses Schrott Auto ist schon dem Ordnungamt Stadt oder auch der stadtreinug bekannt als solches
Wie wird man so eiem verfahren urteilen?
Denkt ihr volle Strafmaß wäre hier angebracht? Ein Schrott Auto das der Stadt als solches bekannt ist wird oft meiner Meinung nach zu spät abgeschleppt außer in Bremen da werden solche Autos sofort abgeschleppt
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Wenn das Auto schon vorher an der Anstoßstelle beschädigt war, liegt möglicherweise gar kein wirtschaftlicher Schaden vor. Wenn das Auto tatsächlich herrenlos war, kann es auch sein, dass die Staatsanwaltschaft, oder das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass dann keine Strafbarkeit vorliegt. Denn ist das Fahrzeug herrenlos, gibt es keinen Geschädigten. Auch wenn man ein Wildtier anfährt, kann man nach herrschender Meinung kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begehen, da Wildtiere herrenlos sind und damit niemandem anders ein Schaden entsteht.
Und das "volle Strafmaß" wird beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eh nie ausgeschöpft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Wo in § 142 StGB ist die Rede davon, dass der Wert bzw. der Status des Unfallgegners eine Rolle spielt?
Unfallflucht ist es, egal wer das Opfer ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hi ja. Es ist nunmal ein Schaden entstanden.
Dass das Auto nicht so viel wert ist wie ein neuwertiges ist alleine noch kein Grund für eine Strafmilderung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ist Fahrerflucht, egal wer der "Gegener" war
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Wer einen Unfall baut, egal ob mit einem Schrottauto als Unfallgegner, einem Porsche oder einer Straßenlatterne, hat das ordnungsgemäß zu melden und darf sich nicht einfach vom Unfallort entfernen.