Bundesgerichtshof entscheidet/entschied(?) derzeit darüber, ob das Leugnen des Holocaust strafbar sein soll oder nicht, wie ist der Stand, gibt es schon ein Er

8 Antworten

Manchmal hört man was, aber leider nur die Hälfte. Wenn man diese Hälfte dann auch noch falsch versteht, kommt sowas bei raus.

Aktuell geht es beim Bundesgerichtshof um einen Einzelfall und dabei geht es darum, ob ein Fax ans Finanzamt schon geeignet ist, eine "Verbreitung" darzustellen, die für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB notwendig ist.

Es geht natürlich nicht darum, ob Volksverhetzung oder Holocaustleugnung generell nicht mehr strafbar sein kann.

Holocaustleugnung ist immer noch strafbar. Es kommt aber auch auf den Kontext und die Intention an.

Falsch, der BGH entscheidet ob in dem Einzelfall überhaupt der Tatbestand einer Holocaustleugnung gem. 130 StGB vorliegt.

Ob eine Holcausleugnung strafbar ist oder nicht kann der BGH gar nicht entscheiden. Das könnte nur das Bundesverfassungsgericht und das hat schon längst positiv entschieden.

Es wird nicht über das Verbot entschieden (Gerichte machen weder Verfassungen noch Gesetze - sollte man wissen...)...

...sondern nur ob ein bestimmter Fall als solches zu sehen ist... (und dann verboten ist)

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3str3224-bgh-volksverhetzung-per-fax-verbreiten-holocausleugnung

Den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte sie damit aber nicht, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Weil das Schreiben nur einen begrenzten Kreis an Empfängern erreichte, liege kein "Verbreiten" im Sinne des § 130 Strafgesetzbuches (StGB) vor (Urt. v. 25.09.2024, Az. 3 StR 32/24).

Bundesgerichtshof entscheidet/entschied(?) derzeit darüber, ob das Leugnen des Holocaust strafbar sein soll oder nicht,

absolut falsch - es geht bei diesem Verfahren um einen komplett anderen Sachverhalt.