An die Polizisten: Unschuldiger wehrt sich?

2 Antworten

Könnt ihr in solchen Fällen den gewaltsamen Widerstand verstehen oder nicht?

Nein, kann ich nicht verstehen. Hausdurchsuchungen werden auf Grund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchgeführt und die Beamten handeln rechtmäßig. Daran ändert sich auch nichts, sollte sich herausstellen, dass der Betroffene unschulig ist. Sollte sich die Person gewaltsam wehren, so macht sie sich spätestens dann strafbar und zwar wegen Wiederstand gegen Vollsteckungsbeamte.


Ja, das ist bereits vorgekommen.

Die Polizei arbeitet immer mit den Informationen, die sie von Außenstehenden bekommt. Wenn jetzt die Person A sagt, Person B hätte das und das gemacht, muss die Polizei erst mal von einem Anfangsverdacht ausgehen, einleiten und die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen treffen. Wenn dieser Außenstehende gelogen hat und es auf Grundlage dessen zu Widerstandshandlungen kommt, ist das besonders ungünstig und strafrechtlich natürlich auch relevant (insbesondere für den Anzeigenden - nicht für die Polizeibeamten).

Ich kann in solchen Fällen aber trotzdem den gewaltsamen Widerstand nicht nachvollziehen. In Deutschland redet die Polizei grundsätzlich erst mal vernünftig und friedlich mit einem. Wenn man mit Maßnahmen nicht einverstanden ist, kann man später immer noch vor dem Verwaltungsgericht davor klagen. Wieso sollte man sich gegen die Maßnahme sperren oder im Zweifel sogar Polizeibeamte angreifen?


Physicist97 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 22:17

Vielleicht würde sich manch einer aus Trotz wehren. Könnte bei mir auch passieren, wenn mir das passieren würde. Aber ist mir bisher noch nie passiert, deshalb weiß ich es nicht.

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