3 Tage Frist zur Abgabe des Krankenscheins + anderes


02.08.2024, 20:56

PS: Kündigung wurde in der Probezeit ausgestellt


02.08.2024, 21:05

Wichtig: Wir möchten die Kündigung nicht anfechten, lediglich die Vorwürfe und das die eine Woche krank nicht gezahlt werden will vom AG

4 Antworten

der schein kann auch später eingehen zb wenn er per post geschickt wird und die post streikt was dann


Maxteric1993 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 12:05

Eine gute Frage. Sowas gebe ich persönlich ab oder per Mail ggf.

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Der AG kann die Lohnzahlung verweigern, wenn kein Krankenschein vorliegt.

Wenn der Schein später nachgereicht wird muß er zahlen.

Sie hat doch hoffentlich keine Fristlose bekommen?!

Lohn erhält sie mindestens bis zum Kündigungstermin.(Unter Umständen sogar darüber hinaus)

Gegen eine ordentliche, also fristgemäße Kündigung kann sie nichts machen.


Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:07

Anfechten möchten wir die Kündigung auch nicht, uns geht es lediglich um das Gehalt was der AG nicht zahlen möchte.

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Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:06

Krankenschein liegt vor und laut google (deswegen Frage ich hier nochmal weil ich vertraue da google nicht so wirklich) gilt die 3-Tage-Frist erst ab dem Tag der Krankschreibung also Dienstag.

Fristlos wurde Sie nicht gekündigt.

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Maximilian112  02.08.2024, 21:09
@Maxteric1993

Meines Erachtens nach wird hier ab Di gezählt. Aber das spielt keine Rolle.

Wenn der Schein zu spät eingereicht wird kann der AG eine Abmahnung aussprechen aber nicht die Entgeltfortzahlung verweigern.

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Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:18
@Maximilian112

Danke, so dachte ich mir das nämlich auch. Kenne es nur so, dass er eine Lohnkürzung veranlassen kann, aber wohl auch nur bei triftigen Gründen (laut google zumindest).

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Maximilian112  02.08.2024, 21:24
@Maxteric1993

Unter Umständen werdet ihr eine Lohnzahlungsklage erheben müssen. Aber erst mit dem Betrieb reden und zur Zahlung auffordern.

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Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:27
@Maximilian112

Das würde sich für 4 Tage bei 30 Stunden und dem verbrecherisch niedrigen Gehalt nicht lohnen, ich suche mir lediglich eine Diskussionsgrundlage zusammen, um dem AG einfach zu zeigen, dass er so nicht mit Mitarbeitern umgehen kann.

Zumal er, so viel ich mitbekommen habe, mehrere Mitarbeiter wegen Krankheit gekündigt hat und sich sicher nur die Gehaltsauszahlungen sparen möchte.

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DerCaveman  03.08.2024, 01:53
@Maxteric1993
... gilt die 3-Tage-Frist erst ab dem Tag der Krankschreibung also Dienstag.

Nein, die gilt ab dem ersten Krankheitstag. Das war bei dir anscheinend bereits der Montag. Dass das dein freier Tag war, spielt keine Rolle.

Allerdings hast du die AU Bescheinigung dennoch rechtzeitig vorgelegt. Sie muss naemlich in den Faellen, in denen sie ueberhaupt noch vom Arbeitnehmer vorzulegen ist, spaetestes am 1. auf den 3. Krankheitstag folgenden Arbeitstag vorgelegt werden. Das war dann bei dir wohl der Donnerstag.

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Zum Thena "Ankündigung von Krankheit" hat der Arbeitgeber gehörig was missverstanden.

Wenn man kündigt und dann "zufällig" für die Zeit der Kündigungsfrist "krank" wird, dann kann es ein Problem mit der Lohnfortzahlung geben.

Wenn man aber sagt, dass man sich krank fühlt und zum Arzt geht, muss damit gerechnet werden, dass man auch wirklich krankgeschrieben wird. Das ist aber ganz was anderes.

Sie muss aber dann sofort (nicht erst nach drei Tagen) den Arbeitgeber über die Krankschreibung verständigen.

Krankenscheine zur Abgabe beim Arbeitgeber sollte es ab Anfang 2023 nicht mehr geben.

Wenn die Reihenfolge (erst Krankschreibung, dann Kündigung) stimmt, seid Ihr im Recht.


Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:38

Wenn man sagt man ist krank und dem Arbeitgeber Bescheid gibt das man voraussichtlich die Woche ausfällt wenn man am Folgetag zum Arzt geht (es war abzusehen das es die ganze Woche einen AU gibt da sie mit Lebensmitteln arbeitet und mit Magen Darm da nun mal nichts zu suchen hat), wird das einem zur Last gelegt obwohl man nur für seine Kollegen (alles Mütter mit Muttischichten) die Planung damit vereinfacht hat?

Das klingt definitiv nach Deutschland.

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tunik123  02.08.2024, 21:43
@Maxteric1993

Das klingt nicht nach Deutschland, sondern nach einen sehr "speziellen" Arbeitgeber.

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Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:47
@tunik123

Danke dir auf jeden Fall für den Kommentar. Ich werde mich bisschen mit dem streiten und Gewerbeamt etc. drohen (keine Mittagspausen und noch viele andere Geschichten), vielleicht knickt er ja ein oder findet noch irgendwo eine Rechtsgrundlage für seine Aussagen. Bis auf ein bisschen Gehalt haben wir ja nicht zu verlieren. 🫠

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tunik123  02.08.2024, 22:33
@Maxteric1993

Wenn man sich keinen Anwalt nimmt (den braucht man dort auch nicht), ist auch eine Klage beim Arbeitsgericht wirklich preiswert.

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Wenn sie am Montag schon krank war, haette sie auch am Montag schon zum Arzt gehen koennen. Andernfalls haette der Arzt sie ab Montag krankschreiben muessen. Somit kam ihre Krankmeldung zu spaet.


Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:02

Montag ist kein Arbeitstag für sie und die Krankmeldung kam Montagabend für den folgenden ersten Arbeitstag der Woche? Gehst du montagabends bzw. vielleicht auch am Wochenende zum Arzt, obwohl du gar nicht arbeiten bist und so gut wie kein Arzt mehr auf hat?

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Chocolate2000  02.08.2024, 21:18
@Maxteric1993

Wie kann sie am Montagabend ene Krankmeldung erhalten haben, wenn sie erst am Dienstag zum Arzt geht? Ich gehe gegebenenfalls auch im Urlaub zum Arzt und lass mich fristgerecht krankschreiben obwohl ich frei habe. Aber, ist ja auch egal.

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Maxteric1993 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 21:23
@Chocolate2000

Nein, ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Ihre reguläre Arbeitswoche ist Dienstag bis Freitag. Montagabend ging es ihr nicht gut, sie hat dem Arbeitgeber Bescheid gegeben, dass sie am nächsten Morgen zum Arzt geht (gehört sich einfach so um dem AG eine Chance zu geben eine Vertretung zu finden). Sie war dann am Dienstagmorgen beim Arzt, hat den Krankenschein bekommen und ich (weil ich am Donnerstag beim AG vorbeigefahren bin) habe diesen dann innerhalb der 3-Tages-Frist (Di-Do) dort abgegeben.

Jetzt sagt der AG: Du hast uns am Montag gesagt, dass du Dienstag krank sein wirst also Ankündigung von Krankheit und das deswegen kein Lohn mehr gezahlt wird für Di-Fr (Länge der AU)

Sie wäre auch Montag zum Arzt gegangen, wenn die Sprechzeiten das hergeben würden, wenn der Hausarzt aber am Montag nur bis 12 da ist und sie aber gegen 18 Uhr beim AG Bescheid gibt, dass sie am nächsten Tag geht, ist das denke ich eigentlich so in Ordnung.

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