Zwangstherapie bei aggressiven Alkoholikern?
Hallo an alle,
ich habe wichtige Fragen in Bezug auf Alkoholismus.
Wenn jemand dazu neigt, sich öfter Mal zu betrinken und aggressiv Daheim Tassen gegen Wände oder Böden zu schleudern... kann diese Person dann zur Therapie gezwungen werden?
Beispiel: Vater, verheiratet, hat 2 Kinder im alter von 11 und 23.
Alle leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Hat massen an Alkohol (Vodka und andere hochprozentige Spirituosen) und trinkt mal morgens einen Kurzen und Abends vorm Bett gehen.
Ab und zu (unerwartet), wenn der Rest der Familie nach Hause kommt, sieht man ihn komplett im Suff laut über die ganze Wohnung Musik hören. Manchmal ist er in der Küche und schmeißt mit zerbrechlichen Sachen herum (um 6 Uhr morgens, manchmal spät Abends) und fängt an zu laut zu fluchen.
Die jüngere Tochter merkt das, aber weiß, dass sie sich in solchen Momenten einfach nur von ihm fernzuhalten hat.
Eigentlich wissen alle das, und warten, bis er dann fertig randaliert hat und dann zy Bett geht, um seinen Rausch auszuschlafen.
Aber nochmal zu ein paar Hintergrundinformationen:
Es gab auch schon Momente, wo es trotz Nüchternheit zu Gewalttätigen Fällen zwischen ihm und der älteren Tochter kam.
Der kleinen Tochter würde und wird er auch nie ein Haar krümmen, da er aus der ersten Tochter und deren Gewaltsamen "Vergangenheit" gelernt hatte und es niewieder machen würde (So seine Einstellung).
Meine Mutter ist jedes Mal psychisch Belastet und lebt in solchen Momenten in Angst und Schrecken, da Sorgen macht.
Nun möchte ich aber wieder zurück zum Alkoholkonsum.
Die Aggressivität des Vaters nimmt bei Alkoholkonsum nur noch mehr zu, als er die sowieso schon im nüchternen Zustand hat.
Gebrülle, Beleidigungen und Sachen, die um die Wohnung geschmissen werden...
Neulich kam es nun wieder zu einer solchen Situation, nur, dass die ganze Wohnung halbwegs nicht mehr aufrecht stand (wenn man es so sagen kann):
Zerbrochenes, Stühle, die geschissen wurden: Totale Demulierung
Tochter alleine im Zimmer, Todesangst auf einen Zusammenstoß (also, dass der Vater sie angreifen oder gar umbringen würde, wenn er sie sehe) und kann nicht aus dem Zimmer.
Was nun?
Ich würde liebend gern zu allen folgenden Fragen eine Antwort haben:
Wann kann man die Polizei verständigen?
Könnte er mit aufs Revier genommen werden?
Könnte man ihm verbieten, einen bestimmten Zeitraum in die Wohnung einzutreten und sich vernzuhalten?
Oder generell, eine Mahnung geben und beim nächsten Male verhaften?
Wie kann man ihm eine Therapie aufzwingen?
Liebe Grüße..
7 Antworten
Hallo!
Es gibt eine Selbsthilfegemeinschaft für Angehörige und Freunde von alkoholkranken Menschen: www.Al-Anon.de
Für Jugendliche bietet Nacoa jeden Dienstag um 18 Uhr einen kostenlosen anonymen Chat an: https://nacoa.de/projekte/beratungsangebote-rund-um-das-thema-kinder-aus-suchtfamilien Da kann die 11-Jährige mitmachen.
Also Bullen kannst du direkt rufen wenn ihr euch bedroht fühlt. Er würde dann auch erstmal mitgenommen werden und vermutlich ne Nacht da bleiben, wenn es ganz schlimm ist kommt er auch ne Nacht in die Klapse wo am nächsten morgen aber entschieden wird ob er da bleibt und wenn er das nicht möchte ist es schwierig ihn da zu lassen, da müsste er schon ne richtige Gefahr für sich oder andere sein, da gibts dann so Verhandlungen im schlimmsten Fall. Er würde erstmal eine Wegweisung von den Bullen für 10 Tage erhalten wo er nicht in eure Nähe darf, die könnte man dann auch verlängern. Wenn er dann doch kommt, 110 wählen, er macht sich dann strafbar. Verhaftet wird er deswegen nicht das ist in Deutschland etwas schwerer verhaftet zu werden. Therapie aufzwingen ist wie gesagt auch nicht immer möglich.
In dem Moment, wo er randaliert, kann man sich einsperren und die Polizei anrufen. Ist er renitent, wird er mitgenommen. Der Wohnung verweisen kann man ihn nicht, wenn er der Hauptmieter ist und im Mietvertrag steht. Ist das Kindeswohl gefährdet, springt auch das Jugendamt ein, muss ja nicht gleich für immer sein, aber für eine zeitlang. Bis sich die Situation gebessert hat. Ob ein Arzt eine Therapie vorschlägt und er die machen MUSS, weiß ich nicht.
Gut, dass Du fragst, denn da muss dringend etwas passieren. Möglichkeiten gibt es verschiedene (allerdings keine Zwangstherapie)
- Deine Mutter könnte mit den Kindern in ein Frauenhaus übergangsweise
- Polizei verständigen, die den Vater aus der Wohnung verweist und ein Rückkehrverbot ausspricht, für 10 Tage möglich und Verlängerung um weitere 10 Tage
- Deine Mutter kann beim Familiengericht Klage einreichen auf alleinige Überlassung der Wohnung, spätestens 3 Monate nach der Gewalttat, die gemeldet wurde, geht auch, wenn der Vater mit oder allein im Mietvertrag steht, ist aber auch begrenzt auf z. B. 6 Monate und kann auch verlängert werden. Die Zeit könnte aber zum Umzug genutzt werden.
Jedenfalls solltet Ihr alles tun, damit Euer Vater die Wohnung verlässt.
Trennung der Mutter von eurem Vater, Auszug in eigene Wohnung, die Ältere kann eine eigene Wohnung nehmen, Problem gelöst
suchtkranke Menschen können ohne Einsicht in ihr Problem nicht therapiert werden, auch nicht zwangsweise