?patchworkfamilie?

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Hallo!

Du kannst - und solltest - ihn rausschmeißen. Warum? Weil Alkoholismus eine dreifache Krankheit ist und Geist und Seele mit krank macht. Das schlimmste ist, dass der Alkoholiker - so sehr er auch beteuert sich zu ändern - das nicht kontrollieren kann und sich die Aggressionen steigern.

Seelische Unterstützung kannst du bei Al-Anon finden, einer Selbsthilfegemeinschaft für Angehörige und Freunde von alkoholkranken Menschen: www.Al-Anon.de

Doch du kannst. Er hat ja eindeutig eine Familie.

Du fällst gerade schon wieder in die selbe Falle: du übernimmst Verantwortung für ihn. Musst du nicht, er ist erwachsen.

Das was du beschreibst, ist der Klassiker. Habe ich in mehreren Varianten gehört: von Frauen, die dann im Frauenhaus landeten.

Setz ihn raus! Du bist nicht für ihn zuständig, aber für deine körperliche und emotionale Sicherheit und für die deiner Kinder.


Pausenraum  27.02.2023, 12:08

Wechsel das Schloss aus. Und lass dich nicht von seiner Verwandtschaft belabern. Die scheinen genau so ein Verhalten wie er zu haben: er wird gewalttätig und DU sollst schuld sein.

Er gibt deiner Tochter die Schuld für einen etwaigen Streit zwischen euch.

Die haben es scheinbar nicht so mit Verantwortung für sich selbst und das eigene Handeln übernehmen.

Geh mal zu einer Frauenberatungsstelle….da gibts Leute, die haben Erfahrungen mit sowas. Du bist wirklich nicht die erste Frau mit solchen Erfahrungen….und es tut den Männern immer hinterher her leid. Bis zum nächsten Mal.

Du kannst nicht darauf warten, dass er sich ändert. Das wird er nicht.

Und nebenbei: du schiebst die Verantwortung auch weiter, nämlich auf deine Kinder, wenn du dich nicht von einem Gewalttäter trennst, weil sie ihn doch so lieb haben. Deine Kinder sind nicht das Problem….du schaffst es nicht einfach mal klar beim Nein zu bleiben.

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Ich schreibe so etwas nicht gerne. Aber bei dieser Situation wäre eine Inobhutnahme der Kinder durch die Jugendhilfe nicht auszuschließen. Und dann muss man sich als Mutter fragen, ob man in der Lage ist das Erziehungsrecht verantwortungsvoll wahrzunehmen.