Wohnenin wg?

3 Antworten

Besuch darf bis zu 6 Wochen dasein. Aber wenn durch ihn der Wasser- und Stromverbrauch ansteigt, dann solltest du das ansprechen und eine Ausgleichszahlung anregen.

Wie lange darf der den da sein in der Wg?

Aufenthalte bis zu 6 Wochen werden von den Gerichten i.d.R. als nicht genehmigungspflichtige Besuche angesehen.

Wwnn ee nicht zu seiner Mutter heim will und seine Tabletten nicht einteilen kann dann sollte er sich überlegen in Terapie zu gehen.

Bist du eigentlich nur hinter ihrem Rücken so respektlos oder hast du ihr auch gesagt, dass es dich stört?