Wird es zoll geben?

3 Antworten

Alkohol und alkoholische Getränke unterliegen im deutschen Steuergebiet der Verbrauchsteuer und gehören zu den hochsteuerbaren Waren. Daher fallen bei der Einfuhr außer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern an. Im Postverkehr gibt es keine Freimengen für Alkohol und alkoholische Getränke.

Informieren Sie sich da bitte online Selber mit details.