Wie wird 10g Cannabis in Bayern bestraft?

5 Antworten

Das kann auch in Bayern je nach Gericht und Staatsanwaltschaft durchaus differieren. In jedem Fall einen Anwalt einschalten, falls dieser Fall eintritt. Und diesen auch an den Deutschen Hanfverband in Berlin melden.

Und. Wer kifft, sollte sich ebenso aktiv auch für die Legalisierung einsetzen und nicht nur auf der Couch rummlümmeln. ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sag deinem "Freund": Das wird teuer.

In Bayern gelten max 6g als "geringe Menge", bei der eine Einstellung des Verfahrens nach §31a BtMG möglich ist.

Es handelt sich somit um eine "einfache Menge", deren Besitz gemäß §29 BtMG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.

Falls die 10g in verkaufsfertigen Teilmengen gefunden wurden, kann neben dem Besitz auch noch Handel mit BtM vermutet werden.

Das genaue Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters, hier ist aber durchaus mit einer Geldstrafe bzw Freiheitsstrafe zur Bewährung zu rechnen.

Sollte der "Freund" im Besitz einer Fahrerlaubnis sein oder den Erwerb in den nächsten 10 Jahren planen, wird idR auch ein ärztliches Gutachten von der Führerscheinstelle gefordert.

Der Besitz von Rauschgiften in einer „nicht geringen Menge“ kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen.

Was als nicht geringe Menge gilt, hat der Bundesgerichtshof in Grenzwerten festgelegt, beispielweise:

  • Cannabis (Wirkstoff: Tetrahydrocannabinol): 7,5 g
  • Kokain: (Wirkstoff: Kokainhydrochlorid): 5,0 g
  • Heroin: (Wirkstoff: Heroinhydrochlorid): 1,5 g

Wie ersichtlich, gelten je nach Droge andere Grammzahlen als Grenzwerte. Entscheidend ist also nicht das Gewicht, sondern welchen Wirkstoffgehalt die Substanzen haben. Um dies im Einzelfall genau bestimmen zu können, werden bei Tätern gefundene Betäubungsmittel beschlagnahmt und im kriminaltechnischen Labor auf ihren Wirkstoffgehalt untersucht.

Strafe für Drogenbesitz | Rechtsanwalt Florian Wehner (kanzleiwehner.de)


aXXLJ  18.02.2021, 13:08

Die 7,5 g THC-Grenzmenge ist strafrechtlich die Grenze zwischen Bewertung eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz (< 7,5 g THC) und einem Verbrechen gegen das Betäubungsmittel-Gesetz (< 7, 5 g THC, höherer Strafrahmen)

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clemensw  18.02.2021, 12:21

Hier handelt es sich aber nicht um eine "nicht geringe Menge".

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Die Bayern sind verhältnismäßig hart. Da kannst Du für den Verkauf von Cannabis auch mal von der Polizei erschossen werden.

Während bei mir in NRW das Verfahren eingestellt werden würde, vermute ich gibt's in Bayern Sozialstunden.

Geldstrafe
Sozialstunden in unbekannter Höhe
Teilnahme an Drogenpräventionsgesprächen
Urin-Screenings
Androhung von Haft oder Jugendarrest im Wiederholungsfall
Meldung an die Führerscheinstelle