Was bedeutet "Nichteignung zum führen von Kraftfahrzeugen"?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hättest einfach nur den Antrag zurückziehen und nach Erhalt des Gutachtens neu stellen müssen. Eine Frist für ein Gutachten verstreichen zu lassen, ist mit Abstand der größte Fehler, den man machen kann. Deine Fahreignung ist jetzt nicht mehr unklar, sondern ganz offiziell nicht gegeben.

§3 FeV:

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen. Nach der Untersagung, auf öffentlichen Straßen ein Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder ein Kraftfahrzeug nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b zu führen, ist die Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 Satz 1 unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage der Prüfbescheinigung besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.

Dir kann jetzt somit selbst das Fahrradfahren verboten werden. Was genau die Behörde in deinem Fall entscheidet, wird sich demnächst zeigen.

Stelle ein neuen Antrag und hoffe, dass man das eingereichte Gutachten dabei berücksichtigt. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Falls eine MPU angeordnet wird und du sie nicht reichtzeitig schaffst, ziehst du diesmal bitte den Antrag zurück, sonst steht gleich noch eine zweite Versagung im Fahreignungsregister.


fredman100 
Beitragsersteller
 12.01.2023, 07:14

Zuerst einmal danke für Ihre Antwort...
Das trifft mich gerade härter als ein Schlag ins Gesicht :(
Woher soll man sowas als leihe bloß wissen ich hab doch einfach versucht alles richtig zu machen :(
"Was genau die Behörde in deinem Fall entscheidet, wird sich demnächst zeigen." Inwiefern wird wird sich das zeigen? Wird sich das Straßenverkehrsamt so oder so nochmal bei mir melden (bezüglich Auflagen MPU oder ähnliches) oder wird da erst was kommen wenn ich nochmal einen Antrag stelle?

Sollte ich mir am besten einen Anwalt nehmen, damit ich wenigsten die MPU machen "darf"?
Also mein Roller mit 25 Kmh darf ich jetzt auch nicht mehr fahren wenn ich das richtig verstehe?
Ich würde mich über eine weitere Antwort von Ihnen sehr freuen, da ich gerade einfach nicht weiter weiß und ziemlich am verzweifeln bin...vielen dank schonmal im voraus.
Ich könnte gerade einfach nur heulen, da ich selbst für meinen Job zukünftig einen Führerschein brauche (damit ich alleine zu den Kunden raus fahren kann) steht dieser jetzt wohl auch noch auf der kippe, ja klasse :'(

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migebuff  12.01.2023, 07:45
@fredman100

Über die Rechtsfolgen musste dich die Behörde informieren, siehe §11 Abs 8 FeV:

(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.

Aktuell darfst du noch Mofas fahren, da die Fahrerlaubnisbehörde bisher nichts Gegenteiliges entschieden hat. Sie muss jetzt allerdings eine Entscheidung treffen, siehe oben: "hat....zu untersagen, zu beschränken oder Auflagen anzuordnen".

Ob die Behörde das Mofafahren untersagt, muss abgewartet werden, das liegt in ihrem Ermessen. Es ist leider nicht auszuschließen.

Einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt zu nehmen wäre sinnlos. Das Antragsverfahren ist abgeschlossen, die Behörde hat noch keine Entscheidung getroffen. Du musst zunächst einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen, erst dann wird geprüft, welche Auflagen gestellt werden.

Kommt man zum Ergebnis, dass das ärztliche Gutachten nicht ausreicht, "darfst" du selbstverständlich die MPU machen, diese wird dann angeordnet, auch dafür braucht es keinen Anwalt.

Nach erfolgter Auswertung des Gutachtens darf beispielsweise eine zusätzliche MPU gefordert werden:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,

Die Sachbearbeiterin "wollte" dir vermutlich keine Auskunft zum weiteren Vorgehen geben, weil sie es nicht entscheidet. Zumindest bei meiner örtlichen Zulassungsstelle trifft der Leiter die Entscheidungen, während die Sachbearbeiter diese Vorgänge dann nur noch ausführen.

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fredman100 
Beitragsersteller
 12.01.2023, 08:30
@migebuff

Hey, nochmals tausend dank für die schnelle und fundierte Antwort(en).
Ich merke sie haben sich sehr viel mühe gegeben mit der Antwort, ich verstehe das alles leider jedoch nicht so wirklich, ich glaube ich bin einfach zu blöd für die Welt...weil im schreiben steht ja "Von der Nichteignung zum führen von Kraftfahrzeugen kann daher ausgegangen werden" und ein Mofa ist ja im ein Kraftfahrzeug...genauso wie das mir jetzt auch das Fahrrad Fahren verboten werden kann verstehe ich nicht...
Wann wird denn entschieden ob ich noch Mofa fahren darf? Wenn ich mich nochmal anmelde oder machen die das quasi so nebenbei?
Also sie sagen ich soll mich einfach nochmal zur Prüfung anmelden und gucken was von der Behörde als auflagen oder verboten kommt und dann gegebenenfalls einen Anwalt einschalten?
Oh man, ich wollte doch nur einfach meinen Führerschein machen und jetzt wächst mir das alles über den Kopf und ich würde jetzt am liebsten alles wieder rückgängig machen. Naja gespartes Geld ist jetzt eh so gut wie keins mehr da, da alles in den Führerschein bzw die Fahrschule gefolssen ist, somit kann ich mir die MPU zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich eh abschminken :(
Wenn ich mich jetzt nicht nochmal anmelde sondern erst noch Geld spare für die MPU und dann im nächsten Jahr einen neuen versuch starte würde das gehen oder sagt bis dahin das Verkehrsamt, "okay du hast dich jetzt 1 Jahr nicht gekümmert einen Führerschein zu machen, dann darfst du jetzt auch keinen machen"?
Ich hab mich glaube ich selten so hilflos und überfordert gefühlt wie im Moment, deswegen nochmal recht herzlichen dank für Ihre Hilfe (auch wenn ich einfach zu Blöd bin um das alles wirklich zu verstehen ^^) :/
Lg

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migebuff  12.01.2023, 12:11
@fredman100

Die Behörde hat jetzt erstmal festgestellt, dass du nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist. Daraus ergibt sich aber nicht automatisch ein Verbot. Es heißt ja daher in §3 FeV, dass die Behörde der betroffenen Person das Führen zu untersagen hat. Solange sie das nicht per rechtskräftigem Verwaltungsakt getan hat, ändert sich für dich erstmal nichts.

Das Verbot, ein Fahrrad zu Führen, ergibt sich ebenfalls aus §3 FeV. Dort heißt es, dass bei Nichteignung das Führen von "Fahrzeugen" zu untersagen ist, nicht nur von Kraftfahrzeugen. Ein Fahrrad ist zwar kein Kraftfahrzeug, aber ein Fahrzeug.

Ich würde den Antrag direkt stellen, denn wenn man zu der Entscheidung kommt, dass ein positives ärztliches Gutachten ausreichend ist, hast du ein solches bereits in der Akte und die MPU sowie die Untersagung erübrigen sich.

Fordert man stattdessen eine MPU, kannst du den Antrag jederzeit zurückziehen und beispielsweise in einem Jahr nochmal stellen. Du musst ihn nur rechtzeitig zurücknehmen, bevor die gesetzte Frist abläuft und die Behörde eine rechtskräftige Entscheidung erlässt.

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§11 Abs. 8 Fev Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen.

Hast du es nur telefonisch gemacht.. wann Termin ist etc?

Ansonsten.. neuen Antrag stellen.


fredman100 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:28

Ja war nur Telefonisch...Mit neuen Antrag stellen meinen sie mich nochmal neu für die Prüfung anmelden?
Wird dann die MPU angeordnet? Weil davon steht im schreiben leider nichts, wie ich wieder die Eignung zum Fahren erlangen kann...
Wissen sie ob ich noch mit meinem Roller (25Kmh) fahren darf, weil im schreiben ja steht ich wäre ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen...
Sorry wenn ich so dumm frage aber ich bin gerade echt total fertig mit den Nerven :(
Schonmal großes danke, für die schnelle Antwort

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Widerspruch einlegen. Du konntest schließlich nichts dafür, dass Du innerhalb der Frist keinen Termin bekommen hast.

Nach heutigem Stand geht die Behörde davon aus, dass du charakterlich nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet bist. Beim nächsten Antrag würde sie das erneut prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

fredman100 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:30

Hey! Danke für die Antwort...also sobald ich mich nochmal zur Prüfung anmelde werde ich zur MPU geladen wenn ich das richtig verstehe?
Wissen sie ob ich noch mit meinem Roller (25 Kmh) fahren darf? Hab für den eine Prüfbescheinigung aber es handelt sich ja auch um ein Kraftfahrzeug oder?

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Knochi1972  11.01.2023, 21:37
@fredman100

Ob eine MPU angeordnet wird, kann dir keiner seriös beantworten.

Mit dem Roller kenne ich mich nicht so aus, weil das nicht über die Fahrerlaubnisbehörde geht.

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fredman100 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:42
@Knochi1972

Okay, ich werde einfach morgen versuchen einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin zu machen, ansonsten melde ich mich einfach noch mal zur Prüfung an und guck was passiert.
Troztdem vielen dank für die schnellen Antworten.

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