MPU zum zweiten mal, Wiederholungstäter?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Cannabisfahrt mit MPU ist auf jeden Fall noch in deiner Akte da sie 10 Jahre verwendet werden darf - und ja, dir könnte Suchtverlagerung unterstellt werden, ja, du wirst als Wdh-Täter gelten und nochmal ja, du wirst auf jeden Fall eine MPU machen müssen :(

Mein Rat: suche dir einen guten VP mit dem du deine Konsumgeschichte aufarbeiten kannst, dieser kann dich auch bzgl. des Umfangs und der Länge der AN beraten...


Ahriman891 
Beitragsersteller
 06.05.2021, 17:08

Vielen Dank für die Antwort!

Hatte mich heute bei einem Erstgespräch angemeldet. Ich hoffe mal nur nicht, das ich dann Tests für beides machen muss, das das wahrscheinlich immens die Kosten erhöht

1

Beantrage Akteneinsicht bei Deiner Führerscheinstelle. Ist das 2013er Delikt noch Bestandteil der Führerscheinakte, dann wird die MPU-Begutachtungsstelle es auch zur Beurteilung der Eignung heranziehen.


Ahriman891 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 16:06

Achso, beinahe vergessen. Ich hatte im letzten Monat bereits ein Führungszeugnis beantragen müssen (nicht erweitert sondern normal).

Da stand nichts drin, kann ich dann davon ausgehen, dass auch in der Akte nichts steht oder sind das zwei separate Sachen?

0
Perpendikel  05.05.2021, 16:23
@Ahriman891

Ja, aus dem polizeilichen Führungszeugnis läßt sich nicht schließen, was alles noch in der Führerscheinakte enthalten ist.

1
Ahriman891 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 15:56

Danke für die schnelle Antwort. Das klingt tatsächlich nach einer guten Idee.

1