Kann ich trotz eines vor 21 Jahren zurückliegenden BTMG Vergehens (0.3 g Cannabis), trotzdem über das ESTA Visum in die USA als Tourist einreisen?
Ich möchte in die USA reisen, eventuell öfter. Ich habe eine Amerikanerin kennengelernt und verstehe mich sehr gut mit ihr. Dummerweise wurde ich vor 21 Jahren mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt, da war ich 19 Jahre alt. Vergehen ist nicht mehr im (erweiterten Führungszeugnis auffindbar). Können die US-Behörden es trotzdem sehen? Bei dem ESTA Verfahren muss man ja wahrheitsgemäß angeben, ob man schon einmal in irgendeiner Form verurteilt wurde. Ich wurde damals wegen der kleinen Menge zu einer Strafe von 50 € und zum Aufsuchen einer Drogenberatung verturteilt. Ich will, dass mir in Zukunft alle Wege offen stehen, und ich keine Probleme mit der Einreise haben werde. Hat jemand mit dieser Problematik Erfahrung? Kennt jemand einen Anwalt in Deutschland/München der sich mit sowas auskennt und mich beraten kann? Vielen Dank!
1 Antwort
Frage: Drogen genommen, besessen oder in Umlauf gebracht?
Diese Frage ergibt sich als weiterführende Frage aus der ersten Sicherheitsfrage und betrifft den Konsum, den Besitz und den Handel mit Drogen. Ein ESTA kann nur beantragt werden, wenn das nicht der Fall ist oder wenn der/die Reisende die Rechtsvorschriften des Landes eingehalten hat, in dem er an Drogenkonsum, -besitz oder -handel beteiligt war. Zum Beispiel: Ein/-e Niederländer/-in, die regelmäßig Haschisch besitzt und raucht, dieses aber in Übereinstimmung mit den niederländischen Gesetzen tut, kann diese Frage einfach mit „Nein“ beantworten.
Wenn du es noch genauer wissen willst, schau dir die Fragen auf Englisch auf der offiziellen ESTA Antragsseite an und entscheide dann, ob du mit Nein! antworten kannst.
Musst du das mit Ja! beantworten, brauchst du ein B Visum. Das musst du persönlich beantragen. Auch das sollte kein Problem sein. Gerade wenn du häufiger einreisen willst, ist das B-Visum sicher kein Fehler, da es meist für 10 Jahre ausgestellt wird.
By the way ESTA ist kein Visum, es ist genau das Gegenteil. Es ist die Erlaubnis ohne Visum, eine Reise in die USA anzutreten. Über die eigentliche Einreise entscheidet immer der Officer am Point of Entry.
Nein, wenn der Fall so geringfügig war, und so lange zurück liegt, dann erzählst du was war und dass du seit 21 Jahren klüger bist.
Bei einem US Visa Antrag werden lediglich deine pers. Daten gebraucht. Da sind ein Haufen Formulare auszufuellen und Fragen zu beantworten.
Aber ich benötige doch in jedem Fall, dass man Visum überhaupt gewährt wird ein sogenanntes "waiver of inadmissibility" von einem Anwalt?