Was unterscheidet eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mit Erwachsenenstrafrecht?

7 Antworten

Die Strafen sind milder und dienen insbesondere der richtigen Integration im Sozialleben und der "Erziehung"; Sinn ist es, die Jugendlichen möglichst schnell eine zweite Chance zu geben, die sie sinnvoll nutzen können. Die Höchststrafe für Jugendliche liegt z.B. bei 10 Jahren und es gibt oftmals Sozialstunden.

Es werden in Deutschland übrigens nur Jugendliche zwischen 14 und 18 automatisch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zwischen 18 und 21 kommt es auf die Reife der individuellen Person an.

Es gibt z.B. noch keine Geldstrafen sondern hier würden Sozialstunden in entsprechender Anzahl verhängt. Dazu gibt es einige Strafmaßnahmen, die das Erwachsenenstrafrecht nicht kenn, wie z.B. der Wochenendarrest.

Das ist nicht ganz richtig....zwischen 18-21 kann auch schon Erwachsenenstrafrecht angewendet werden

Tatsächlich gibt es im Jugendstrafrecht andere Sanktionsmöglichkeiten

die Strafen sind milder und mehr auf soziale Integration ausgelegt

Der "erzieherische" Gedanke.

Woher ich das weiß:Recherche