Zwischen 18 bis 21 ist das Jugendstrafrecht oder das ………... möglich?

3 Antworten

Falls du wissen möchtest, was an die gepunktete Linie kommt, solltest du dies eventuell dazu schreiben. Zwischen dem 18 und dem 21 Lebensjahr ist sowohl die Anwendung von Jugendstrafrecht als auch des Erwachsenenstrafrechts möglich, abhängig vom Entwicklungsstand des Täters.

Da ist es noch anwendbar, wenn Reifeverzögerungen vorliegen.

Nein, denke nicht. Da gilt doch der normale Recht. Bei Jugend ist es von 14 bis 18 Jahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gymnasium- Schülerin der 11. Klasse