Haftet der Supermarkt in dem Fall?

9 Antworten

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Zuerst einmal, ein Ablaufdatum gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Nur ein MINDESThaltbarkeitsdatum.

Haftet der Supermarkt in dem Fall?

Ja, da es sich hierbei um einen Sachmangel handelt, greift die Gewährleistung. Das heißt, dass deine Oma einen Anspruch auf eine frische Buttermilch hat wenn sie die alte zurückbringt.

 Ihr wurde danach sehr schlecht, sie musste sich übergeben

Das kann viele Ursachen haben.

kann sie nicht ansatzweise erkennen , sie sieht nur Umrisse und verschwommen.

Das ist zwar blöd, kann der Markt aber nichts für. Wenn sie vor ein Auto läuft kann man auch nicht den Fahrer dafür verantwortlich machen, dass sie das Auto nicht gesehen hat.

Auch wenn das jetzt auch blöd für dich klingen mag, aber wenn deine Oma eine solche Einschränkung hat, dass das selbstständige Einkaufen oder Essen und Trinken eine Gafahr für sie darstellen könnte, dann muss sie sich halt Hilfe suchen.

Das Ablaufdatum kann sie nicht ansatzweise erkennen , sie sieht nur Umrisse und verschwommen.

Dafür kann der Supermarkt ja nichts.

Aber natürlich kann hier der Supermarkt zur Haftung rangezogen, da die Milch abgelaufen war.

Ob sie das erkannt hat oder nicht ist wohl egal, der Supermarkt hätte das nicht verkaufen dürfen.

Zu beweisen das der Supermarkt die Milch verkauft hat, wird aber wohl schwer...


Omasdo 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 13:11

Kassenbon? Produktnummer?

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Jurafuchs  09.01.2022, 13:12
@Omasdo

Steht die denn auf dem Kassenzettel? Ich denke nämlich eher nicht.

Du hättest da irgendeine Milch kaufen können & dann im Nachhinein behaupten, daß das genau diese war.

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Kassenbon und Verpackung ist vorhanden.

Ist auf dem Kassenbon auch das Ablaufdatum der Milch vermerkt?


Omasdo 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 13:11

Nein .. aber doch eine Nummer ? Kann man das nicht zuordnen?

Sie hatte keine mehr zu Hause darum muss es im Supermarkt abgelaufen sein.

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Ratefuchs007  09.01.2022, 13:15
@Omasdo

Es geht um den Beweis dafür, dass ihr vorgestern die Milch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (nicht Ablaufdatum!) 27.12.21 verkauft wurde, die könnte sie ja schließlich auch vorher schon gekauft haben.

Kann sie das beweisen, dann müsste der Supermarkt vielleicht haften.

Kann sie das nicht beweisen, dann muss er auch nicht haften.

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Dann hat sie diese im besten Fall nicht vertragen, falls es die Ursache war.

Mit einem sauren Produkt wie Buttermilch passiert überhaupt nichts. Die kannst Du bedenkenlos noch im Sommer trinken, wenn sie nicht vorher bombiert.

Natürlich würde der Supermarkt die abgelaufene Buttermilch aus Kulanz umtauschen. Der Supermarkt übernimmt keine Haftung, dafür gibt es den auf der Packung angegebenen Inverkehrbringer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...

Dazu müsste man nicht nur nachweisen, irgendeine Milch gekauft zu haben, sondern genau diese. Das wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Das wäre dann der Rechtsweg, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

In der Praxis sollte man eher auf Kulanz des Supermarktes hoffen und sein Geld zurück verlangen. Wenn es euch ernst ist, direkt frühestmöglich in den Supermarkt gehen und die Buttermilch prüfen. Möglicherweise ist weitere mit diesem Datum abgelaufene Buttermilch immer noch im Regal. Dann könnte man dies fotografieren, dokumentieren und der Laden hätte tatsächlich ein Problem, da man dann nicht abstreiten könnte, die abgelaufene Milch nicht angeboten zu haben. Das wäre die beste Chance, hier irgendetwas zu erreichen.