entmündigen meine Mutter
Hallo. Ich möchte NUR meine Mutter entmündigen.
Zu mir: ich bin Männlich 21 jahre alt und stehe auf eigenen Beinen. Ich bin voll Beruftätig.
Zu meiner Mutter : Sie ist Etwas über 50 Jahre alt Ist 1.68m groß Wiegt ca 45 kg. Süchtig nach alk, rauchen. Und sieht selber nicht ein das sie Alkohol abhängig ist. Ist momentan das 2. Mal im Kh in der Onkologie abteilung.
Also sie kann in ihrem Leben Eigentlich alle Entscheidung selber treffen nur die Entscheidungen über das Thema Gesundheit nicht. Sie ist sehr dickköpfig.
Mein Anliegen ist, sie soll nachdem sie das im kh überstanden hat möglichst schnell in eine Klinik damit sie vom Alkohol weg kommt. Doch ich schaffe das bestimmt nicht Sie dazu zu überreden. Und dennoch will ich Sie dazu zwingen weil ich liebe ja meine Mutti und möchte sie nicht schon bald beerdigen müssen. Das Ding ist das sie durch ihr Alkohol ja gar nicht zu nimmt und 45kg sind echt wenig... Dazu muss ich sagen das ihr Bruder vor ca 7 Jahren auch von uns gegangen war und nicht besser War als meine mutter..
Und das will ich nicht Ich möchte meine Mutti noch sehr lange bei mir haben Und möchte auch das sie später noch meine Kinder sieht und sieht wie sie wachsen.
Also mir geht das sehr sehr nah und kann schon kaum diesen Text hier schreiben, aber ich brauch mal ein Rat wie ich sie , wenn nötig sogar dazu zwingen kann...
-Also bitte helft mir Und falls noch fragen gibt einfach stellen Ich bemühe mich diese zu beantworten.
Ps.: ich liebe doch meine mama..i.wie muss ich ihr helfen
8 Antworten
Das beste, was du tun kannst, ist Hilfe für dich finden! Es gibt eine Selbsthilfegemeinschaft für Angehörige und Freunde von Alkoholikern: Al-Anon.de im Internet.
Ich habe dort viel gelernt, mein eigens Verhalten gegenüber meinem Mann, der Alkoholiker ist, geändert und als Nebeneffekt hatte mein Mann den Wunsch, mit dem Saufen aufzuhören!
Die Ursache für Krebs im Mund- und Rachenraum sowie in der Speiseröhre ist übrigens in den meisten Fällen jahrelanger Alkohol- und Nikotinmissbrauch.
Danke viel mals...
ich denk drüber nach und entscheide dann mal ob ich da auch mal hin Gehen sollte.. Danke 👍👍
Entmündigt werden geht nur durch einen Richter. Mit Ärztlichen Gutacher muss ein Antrag gestellt werden.
So einfach kann man niemanden entmündigen, auch wenn er Alkoholkrank ist
Aber man kann doch auch nur in bestimmten Bereichen jemanden entmündigen oder nicht ? Also z.b. Nur jetzt gesundheitlich
Hallo, ich kenne deine Situation. Ich bin jetzt 30 und habe vor 4 Jahren meinen Vater entmüdigt. (heißt jetzt gerichtliche Betreuungsverfügung). Ob es sinnvoll war oder nicht sei dahingestellt. Du musst wissen das ein Alkoholiker nicht zum trinken aufhört nur weil man ihn in die geschlossene Sucht steckt. Allerdings könnte es funktionieren. Für was du mit der Betreuungsverfügung auf alle Fälle sorgen kannst, ist das du dich um die finanziellen sachen kümmerst dh. keine Verschuldung (bzw. weitere Verschuldung) stattfinden kann. Mein Vater hat soviel getrunken das auch schon das Hirn angegriffen war und somit seine Selbstwahrnehmung total verstört war. Dh habe ich auch die gesundheitliche Vorsorge und kann mit Ärzten reden und behandlungen arrangieren. Dann gibt es noch die Post und Aufenthaltsbetreung. Welche Bereiche du brauchst ist immer individuell. Aber da helfen dir die Rechtsbetreuer im Amtsgericht normal weiter. Ich hatte bei meinem echt Glück. Und auch bei der Richterin. Wichtig sind oft Arztberichte oder Polizeiberichte die den Alkoholabusus bestätigen. Allerdings kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Aufhören wird sie wegen der Betreuung nicht. Wenn der Wille nicht da ist, passiert auch nichts. Aber du kannst viele Sachen einfacher Regeln mit einer Betreuung. Aber such du für dich hilfe. So eine Situation ist nicht einfach und wird dich dein Leben lang beschäftigen wenn du dich nicht um dein eigenes Seelen Heil kümmerst. Und manchmal hilft auch nur sich von Sachen zu lösen die man nicht ändern kann. Auch wenn man Sie liebt.
Wieso ist sie in der Krebsabteilung?
Ein Suchtkranker muss selbst einsehen, dass er krank ist. Zwangseinweisen bringt nur kurzfristig was. Und entmündigen geht nur, wenn sie eine Gefahr für sich und andere darstellt.
Die ist in der Krebsabteilung weil die vor paar Monaten erst eine bösartige Zyste am Kinn/Kiefer Bereich hatte und jetzt wieder weil die letztens einfach abgesackt ist und sich an den tag Kaum erinnern kann.. Und noch dazu war sie ganz durch den wind.. Und wird jetzt kontrolliert im kopf Bereich ob da i.was sein könnte
Entmündigung gibt es nicht mehr. Lediglich die Betreuung. Dafür müßtest Du aber einen richterlichen Beschluß haben.
Aber mit der ärztlichen Bescheinigung das sie z.b. am besten in eine Klinik muss für suchtkranke .. Würde das ausreichen?