Hallo, ich kenne deine Situation. Ich bin jetzt 30 und habe vor 4 Jahren meinen Vater entmüdigt. (heißt jetzt gerichtliche Betreuungsverfügung). Ob es sinnvoll war oder nicht sei dahingestellt. Du musst wissen das ein Alkoholiker nicht zum trinken aufhört nur weil man ihn in die geschlossene Sucht steckt. Allerdings könnte es funktionieren. Für was du mit der Betreuungsverfügung auf alle Fälle sorgen kannst, ist das du dich um die finanziellen sachen kümmerst dh. keine Verschuldung (bzw. weitere Verschuldung) stattfinden kann. Mein Vater hat soviel getrunken das auch schon das Hirn angegriffen war und somit seine Selbstwahrnehmung total verstört war. Dh habe ich auch die gesundheitliche Vorsorge und kann mit Ärzten reden und behandlungen arrangieren. Dann gibt es noch die Post und Aufenthaltsbetreung. Welche Bereiche du brauchst ist immer individuell. Aber da helfen dir die Rechtsbetreuer im Amtsgericht normal weiter. Ich hatte bei meinem echt Glück. Und auch bei der Richterin. Wichtig sind oft Arztberichte oder Polizeiberichte die den Alkoholabusus bestätigen. Allerdings kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Aufhören wird sie wegen der Betreuung nicht. Wenn der Wille nicht da ist, passiert auch nichts. Aber du kannst viele Sachen einfacher Regeln mit einer Betreuung. Aber such du für dich hilfe. So eine Situation ist nicht einfach und wird dich dein Leben lang beschäftigen wenn du dich nicht um dein eigenes Seelen Heil kümmerst. Und manchmal hilft auch nur sich von Sachen zu lösen die man nicht ändern kann. Auch wenn man Sie liebt.
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