Darf Mieter den hydraulischen Abgleich rückgängig machen?
Meine Mieter rauchen in Ihrer Küche und haben deshalb das Fenster immer geöffnet. Wir haben vor zwei Monaten eine neue Heizungsanlage eingebaut bekommen und es wurde ein hydraulischer Abgleich gemacht. Vorher wurden die Heizungen so heiß, dass man sich beim Anfassen verbrannt hat. Jetzt beschweren sich meine Mieter, dass es in ihrer Küche viel zu kalt ist seit dem Abgleich. In der Vergangenheit haben sie schon oft unerlaubte Sachen getan und ich würde gerne wissen, ob sie denn einfach die Einstellung der Heizung wieder ändern dürfen ohne Konsequenzen.
4 Antworten
Kann man den Abgleich rückgängig machen - Ja (zumindest teilweise), weil da konfigurierbare Einstellungsventile an den Heizkörpern verbaut werden, um den Abgleich einzustellen.
"Darf man ... rückgängig machen" - wenn jemand weiß, was da gemacht wurde und wenn er die Fachkenntnisse hat, kann er das machen - allerdings wäre das ein absolut fieser Schachzug, weil damit ja die ganze Investition in den Abgleich den Bach runtergeht. Strafbar ist das aber nicht.
Der beschriebene Effekt, dass die Heizungen nach dem Abgleich kälter sind, kann durchaus sein und ist ggf. eine direkte Folge des Abgleichs. Der sorgt ja dafür, dass danach alle Heizungen mit optimaler Leistung laufen. Da wird u.U. der eine Heizkörper wärmer und der andere kälter, weil die Heizleistung besser / gleichmäßiger verteilt wird.
Aber: du beschreibst ja, dass außerdem eine neue Heizung eingebaut wurde - das kann schon eher damit zusammenhängen. Vielleicht ist da die Heizkurve für die jetzigen Witterungsverhältnisse noch nicht optimal eingestellt
ODER
die neue Heizung läuft noch im Sommerbetrieb - das würde ich als Erstes kontrollieren.
Tja - gegen das persönliche Empfinden gibt es leider kein einstellbares Ventil - zumindest kenne ich keines.
Die Temperatur der Heizkörper hat weniger mit dem hydraulischen Abgleich zu tun, sondern vermutlich eher damit, dass die alte Anlage weitaus höhere Vorlauftemperaturen geliefert hat!
Davon abgesehen: nein, man kann den hydraulischen Abgleich nicht rückgängig machen (was wie gesagt in diesem Fall auch unsinnig wäre).
Jeder Heizkörper wird doch nach Raumgröße eingestellt oder irre ich mich da? Könnte man das dann nicht einfach wieder umstellen?
der HK wird aufgrund seines "Fließwiderstandes" am Ventil vor-eingestellt
die Raumgröße ist (abgesehen davon, dass ein entsprechend großer HK verbaut ist) beim hydr. Abgleich nicht relevant.
Das dürfen die Mieter nicht.
Ich frage mich aber, wie die es denn anstellen könnten, einen hydraulischen Abgleich rückgängig zu machen . Wenn keine Fachkenntnisse hat wird da wohl kaum Erfolg haben.
Er hat einen Freund der selbst Heizungsinstallateur ist. Er könnte ihn das machen lassen.
Der Heizkörper ist dein Eigentum.
Da hat nicht irgend ein Freund irgendetwas zu machen, ohne dich zu informieren.
Es fühlt sich so an, als ob deine Mieter dir auf der Nase herumtanzen.
Da solltest du dir vielleicht doch eine schärfere Gangart angewöhnen.
Ja das versuchen sie. Ein anderer Freund der „Elektriker“ ist, hat ohne Zustimmung 3 neue Steckdosen montiert und angeschlossen. Die sind krumm und schief und ich bin mir sicher, das ist so nicht fachgerecht.
Ich bin aber schon mit meinem Anwalt in Kontakt.
Ein hydraulischer Abgleich ist beim Einbau einer neuen Heizung aus Energieeinspargründen inzwischen verpflichtend. Da darf niemand was dran drehen, noch nicht einmal der Vermieter.
Ich weiß, dass ich als Vermieter ein Bußgeld bekommen kann, wenn ich den nicht machen lasse. Aber was ist, wenn meine Mieter das unerlaubt tun?
Dann hast du einen Kündigungsgrund.
... haben sie schon oft unerlaubte Sachen getan
So eine Mieterin hatte ich auch mal.
Bis mir eines Tages der Kragen geplatzt ist und ich eine saftige, seitenlange Abmahnung geschrieben habe. Seitdem wurde die ein bißchen vorsichtiger.
Das Fenster aufreißen und sich über Kälte beschweren!
Geht´s noch?
Ja ich versteh die Uneinsichtigkeit auch nicht. Ich bin gerade auch dabei meine Abmahnung zu formulieren und sobald diese vom Anwalt geprüft ist hoffe ich, dass sie ihre Beschwerden einschränken.
Seitdem sie drin wohnen, beschweren sie sich spätestens alle 2 Wochen über irgendetwas. Das Haus ist kernsaniert..
Die Heizungsanlage wurde vom Installateur noch einmal geprüft. Sie läuft auf Winterbetrieb und ist optimal eingestellt. Auch die besagte Heizung läuft genau so wie sie soll. Das persönliche Empfinden der Mieter ist das Problem.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht strafbar ist bzw. ich nichts dagegen unternehmen kann. Das muss ich rechtlich mal abklären.
Vielen Dank für die Antwort!