Darf man in Deutschland mit 16 Alkohol trinken?

5 Antworten

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken sind ab 16 - mit personensorgeberechtigten Person sogar schon ab 14 - erlaubt. Anderer Alkohol erst ab 18.

Dies ist gemäß §9JuSchG so geregelt.

Da kann der Lügner mit o hier noch sooft wie er will falsch drunter schreiben.


Oponn  02.09.2024, 21:41

Und für diesen Stuss lieferst du noch Belege, wenn du mich schon Lügner nennst? Oder laberst du einfach nur ahnungslos rum? Ach ja, warte, das war es.

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LordAlton  03.09.2024, 05:39
@Oponn

Im Gegensatz zu dir, der nur unwahre Behauptungen aufstellt, liefere ich den entsprechenden Paragraphen gleich mit.

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Oponn  03.09.2024, 07:46
@LordAlton

Und im Gegensatz zu dir kann ich den Paragraphen sogar lesen und verstehen. Der Blödsinn, den du behauptest steht da nicht drin. Da bleibt dir wohl doch nur ahnungsloses Rumfaseln.

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Dabei haben ist kein Problem. Bier / Wein darfst du mit 16 auch trinken und kaufen. Alles Andere erst mit 18.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Es könnte natürlich sein, dass dir die Polizei zur Prävention "harten" Alkohol abnimmt, insbesondere wenn der offen ist. Dann müsste Sie den aber deinen Eltern zurückgeben. Sie dürfen dir nicht gestatten, das Zeug in der Öffentlichkeit zu trinken.

Da hast strafrechtlich nichts zu befürchten, nur derjenige, der dir den Alkohol verschafft hat. Wenn dich die Polizei aber beim Trinken "harten" Alkohols erwischt, könnte das eine Meldung ans Jugendamt nach sich ziehen, was ggf. von dort zu unangenehmer Post an deine Eltern führt.


LordAlton  02.09.2024, 21:13

Auch mit Eltern darf man keinen stärkeren Alkohol kaufen. Die Eltern dürfen diesen dann zwar selbst kaufen, aber nicht der Jugendliche.

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iQa1x  03.09.2024, 08:31
@LordAlton

Habe überlesen, das sich Absatz 2 des §9 nur auf den ersten Satz bezieht. Habe es korrigiert.

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Das Jugendschutzgesetz verbietet Minderjaehrigen nicht den Konsum von alkoholischen Getraenken. Daher kann sich der Minderjaehrige, der Alkohol konsumiert, damit auch weder strafbar machen, noch kann er damit eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht aber der Veranstalter oder Gewerbetreibende, der in der Oeffentlichkeit alkoholische Getraenke an Minderjaehrige abgibt oder ihnen den Konsum gestattet (unter Beruecksichtigung der bekannten Altersabstufungen bei Bier, Wein und Sekt). Ebenso begeht ein Erwachsener, der nicht als Gewerbetreibender oder Veranstalter handelt, eine Ordnungswidrigkeit, wenn er in der Oeffentlichkeit Alkohol an Minderjaehrige abgibt.

Bier und Wein sind ab 16, alles andere ab 18.


Oponn  02.09.2024, 19:21

Nö.

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LordAlton  03.09.2024, 05:54
@KevinHP

nicht nur erklären, sondern auch belegen wäre eine gute Sache

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KevinHP  03.09.2024, 05:58
@LordAlton

Ich glaube, wir bekommen beides nicht von ihm heraus. 😞

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Oponn  03.09.2024, 07:44
@LordAlton

Ich soll die Nichtexistenz eines angeblichen Verbotes belegen. Das geht nicht. Ihr müsstet mal die Existenz eines solches belegen.

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Oponn  03.09.2024, 07:45
@KevinHP

Klar. Bier und Wein sind nicht ab 16 und alles andere nicht ab 18.

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natürlich darfst Du ihn dabei haben, warum denn auch nicht? Da ist nichts strafbar.