Cannabis Patient und Führerschein?

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Der neu beschlossene Grenzwert von 3,5ng THC pro Milliliter Blutserum gilt nach dem Gesetz ausdrücklich nicht, wenn ein höherer THC- Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme von medizinischem Cannabis nach ärztlicher Verordnung herrührt. Jedoch, kann es insbesondere zu Therapiebeginn oder nach einer Veränderung der Dosierung zur vorrübergehenden Fahruntüchtigkeit kommen. Deshalb, sollte der behandelnde Arzt das Vorhandensein der Fahrtauglichkeit entsprechend schriftlich bescheinigen und das Attest immer mitgeführt werden. Das bezieht sich allerdings nur auf die Rechtslage in Deutschland. Im Urlaub im Ausland, kann etwas ganz anderes gelten und es kann sein, dass man dort überhaupt gar nicht fahren darf. Hier gilt es dann also, sich vorab über die Rechtslage im jeweiligen Land zu informieren.

Mfg