bussgeldbescheid wegen trunkenheit in der öffentlichkeit?

12 Antworten

Das ist dann kein Bussgeld, sonder eine Kostenrechnung.

Natürlich, er wird die Zelle und die Beamten vollgekotzt 🤮 haben.

kann das rechtens sein?

Ja, das kann und wird rechtens sein. Dein Sohn wird wohl alles vollgereihert haben.

  1. in einem Bußgeldbescheid werden grundsätzlich keine Reinigungskosten usw. aufgeführt.

Also:

Wer sich so zuballert, dass er durch die Polizei ausgenüchtert werden muss ( also nicht in der Lage war den weiteren Heim(weg) gefahrlos für sich und andere fortzusetzen) sollte sich hinterher nicht über die Folgen beschweren.

Weiter:

Wenn das Ausruhen ins Schlafen übergeht stellt sich die Frage wie lange es im Dezember dauert bis das Erfrieren kommt??????

Dich wollte ich hören, wenn die Beamten ihn dort hätten sitzen lassen und er am morgen erfroren wäre!!!

Letztlich:

Eine Übernachtung im Cafe "Viereck" incl. Reinigung war schon immer teurer als manches Hotel.

Und wer den Beamten auf die Uniform und in den Streifenwagen kotzt zahlt die Reinigung extra - finde ich jetzt nicht überraschend und auch völlig in Ordnung.

Und am Ende stelle ich eben wieder die Frage, die ich hier bereits so oft gestellt habe -

Ist dir der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung bekannt?

Wenn du dich schon "unendlich ärgerst" dann wäre der richtige Adressat wohl dein Sohn und nicht die Polizei / Behörde.

So läuft das in Stuttgart:

Am 1. November 2001 wurde die Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE) im Polizeipräsidium Stuttgart in Kooperation mit der Ärzteschaft Stuttgart eröffnet. Diese besteht aus 15 videoüberwachten Plätzen mit fünf Einzelzellen für renitente oder gewalttätige Personen, einer Doppelzelle für Frauen und zwei Vierer-Großraumzellen für Männer. Die Betriebszeiten sind Nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, bei der nach richterlichen Beschluss die betrunkenen und hilflosen Personen unter ärztlicher und pflegerischer Betreuung unter Gewahrsam genommenen und überwacht werden.

Die Polizei ist hierbei für den allgemeinen Dienstbetrieb, die Aufnahme und Entlassung sowie die mit dem Gewahrsam verbundenen rechtlichen Eingriffsmaßnahmen zuständig. Die ärztliche und pflegerische Betreuung überwacht die während der Ausnüchterung eventuell auftretenden Komplikationen, kritische Veränderungen im Gesundheitszustand oder Verletzungen und kann im Notfall sofort mit der medizinischen Versorgung eingegriffen werden.

Die durch die Einbringung entstehenden Kosten in Höhe von 185 € werden den Eingewiesenen im Nachgang in Rechnung gestellt. Das in Deutschland einmalige Konzept aus polizeilicher und ärztlicher Betreuung wurde im Jahr 2010 von der Stadtpolizei Zürich übernommen.

So wie du es schreibst klingt das wirklich stark überzogen.

Aber:

Wenn er sich einfach nur kurz ausgeruht hätte, hätte wohl niemand die Polizei gerufen. Und nur dafür das er betrunken durch die Stadt lief gibt es weder ein Bußgeld noch wird jemand mitgenommen. Wenn er wirklich so betrunken war dass man ihn nicht alleine lassen konnte wäre der erste Weg gewesen einen Rettungswagen zu rufen und deinen Sohn in die Klinik bringen zu lassen.

Wenn er also mit zur Wache musste und dort in eine Ausnüchterungszelle kam wird er sich entsprechend benommen haben.

Und nach Silvester ist ja immer ein Feiertag und dieses Jahr anschließend zusätzlich noch ein Sonntag. Da kostet es immer deutlich mehr wenn ein Reinigungstrupp los muss um die Zelle zu reinigen. Und das wäre wohl auch nicht nötig gewesen wenn sich dein Sohn in der Zelle ordentlich benommen hätte.