Betrunken während der Arbeit einen Unfall gebaut! Muss meine Schwester den Schaden vom AG zahlen, falls ja wie viel wohl?

10 Antworten

Übrigens: deine Schwester soll sich mal bei einem Verein (zB Tacheles e.V.) zum Thema SGB II und ihren dahingehenden Rechten und Pflichten beraten lassen. Zu wissen, wann sie einen Job annehmen muss und wann sie ihn ablehnen kann ohne finanzielle Konsequenzen fürchten zu müssen, könnte ihr irgendwann in der Zukunft vielleicht einen ähnlichen Vorfall ersparen.

Man hat nicht nur Pflichten als Leistungsempfänger, auch wenn das JC es gern so hinstellt.

Wenn (!) dem JC bekannt war, dass sie ein Alkoholproblem hat, war die Vermittlung in diesen Job zudem auch seitens des JC höchst fahrlässig und damit strenggenommen unzumutbar. Damit hätte sie ihn nicht annehmen müssen/dürfen.

Man hätte ihr eigentlich eine Sucht-Therapie aufbrummen müssen, denn mit starker Alkoholsucht kriegst du niemanden in einen Job, der in der Lage ist, die Hilfebedürftigkeit zu verringern/beenden.

Wusste das JC aber nichts von der Alkoholsucht ... sorry, dann ist das ziemlich blöd gelaufen.


LouPing  13.06.2021, 12:48
Wenn (!) dem JC bekannt war, dass sie ein Alkoholproblem hat, war die Vermittlung in diesen Job zudem auch seitens des JC höchst fahrlässig und damit strenggenommen unzumutbar. Damit hätte sie ihn nicht annehmen müssen/dürfen.

Du verwechselst das JC mit Erziehungsberechtigten, unfassbar hier selbst Eigenverschulden dem „Staat“ zuschieben zu wollen. Das JC hat KEINEN Einblick in die Krankenakten.

Selbstverständlich haftet das JC in dem Fall NICHT.

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Lmorg  13.06.2021, 13:07
@LouPing

Das Wort "Eigenverschulden" habe ich nirgendwo erwähnt und ebenfalls habe ich nicht behauptet, das JC würde hier haften - so ist es auch absolut nicht gemeint gewesen. Lege mir bitte nichts in den Mund, was ich so nicht geäußert habe, danke.

Mir ist klar, dass das JC keinen Einblick in Krankenakte hat! Aber man sollte als Leistungsbezieher in dem Wissen, dass man Jobangebote von denen bekommt UND schwer alkoholkrank ist, zum Schutz vor genau solch blöden Situationen besser mit der Sprache rausrücken. Das JC schickt einen dann nämlich zu einem Arzt, der überprüft, ob man überhaupt in der Lage ist, zu arbeiten und wenn ja, für wieviele Stunden und in welchen Bereichen.

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LouPing  13.06.2021, 13:30
@Lmorg

Ob jemand „schwer Alkoholkrank“ ist MUSS ärztlich / gutachterlich bewiesen werden …das zu behaupten reicht nicht aus.

Erst wenn es Auffälligkeiten ( Atteste/ AU-Bescheinigungen) gibt schickt das JC zum Gutachter. Laut Vertrag mit dem JC ist JEDER für die Aufrechterhaltung seiner Gesundheit / Arbeitsfähigkeit SELBER verantwortlich.

Fazit - es ist die PFLICH des Transferleistungsbeziehers dafür zu sorgen uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Soviel zum Thema PFLICHTEN der H4 Bezieher.

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Lmorg  13.06.2021, 14:02
@LouPing § 10 SGB II Zumutbarkeit

(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1.

sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

(...)

5.

der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(...)

-----

So das zuerst.

Der Vertrag, den du erwähnst - EGV? Sorry, ist nur verbindlich, wenn unterzeichnet oder nach gescheiterter Einigung als VA erlassen, sofern inhaltlich rechtlich nicht zu beanstanden und jetzt komm mir bitte nicht mit "die sind inhaltlich immer korrekt". Ich hab schon EGV/VAs in den Händen gehalten und auseinandergenommen, da fiel selbst dem Jobcenter nichts mehr zu ein, außer es bleiben zu lassen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Weiterhin: Ich muss also jetzt extra erwähnen, dass eine bloße Behauptung alkoholsüchtig zu sein NATÜRLICH nicht ausreicht aber mindestens mal einen Stein ins Rollen bringen sollte? Kommunikation und so. Da muss nämlich ermittelt werden, ob man überhaupt arbeitsfähig ist und das zu überprüfen läge ja wohl weniger an einem selbst.

Und jetzt rage nicht gleich wieder los: JA, wenn sie dem Jobcenter nichts von dieser Sucht mitgeteilt hat, KANN das Jobcenter nichts prüfen. Nochmal: die Person, um die es geht, hat das Schlamassel absolut selbst zu verantworten - da red ich dir also gar nicht rein. Kapiere nicht, wieso du so hochgehst aber ich hab nen Verdacht.

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LouPing  13.06.2021, 14:12
@Lmorg

Ohne ärztliche Atteste gilt die Betroffene als VOLL ARBEITSFÄHIG.

Übrigens … ich bin sowas von entspannt. 😁

Nur sollen die Leute nicht denken das es beim JC ausreicht zu behaupten man sein „krank“ oder „abhängig“. Das muss hieb und stichfest bewiesen werden.

Die Betroffene gilt als voll zurechnungsfähig, ergo trägt sie allein die Verantwortung.

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Lmorg  13.06.2021, 14:21
@LouPing

"Die Betroffene gilt als voll zurechnungsfähig, ergo trägt sie allein die Verantwortung. "

Das hab ich doch geschrieben ...

Und vermehrtes Capslock suggeriert Aufregung oder schriftliches "Brüllen".

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Schuld ist der, der den Unfall verursacht hat und das war ja wohl eindeutig deine Schwester.

Strafgesetzbuch

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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Und da ist der Schaden durch diese Fahrlässigkeit noch gar nicht mit eingerechnet. Das wird teuer für deine Schwester.

Alkoholkonsum wird eigentlich bei allen Versicherungen ausgeschlossen.

Die Versicherung wird den Schaden des Gegners wohl übernehmen und anschließend das Geld zurückfordern. Nebenbei wird sicher noch ein Verfahren eingeleitet bzgl. Der Fahrerlaubnis.

Deine Schwester ist erwachsen und muss nun mit den Konsequenzen ihres Handelns leben.

Die Versicherung zahlt erstmal alles sofern das Auto Vollkasko Versichert war.

Ansonsten nur die Gegnerrischen Schäden.

Die Versicherung und der Arbeitgeber können natürlich Schadensersatz gegenüber deiner Schwester fordern sich also das Geld bei deiner Schwester wiederhohlen.

Das Jobcenter zahlt natürlich nichts.

Deine Schwester sollte in eine Entzugsklinik gehen.

Ich bezweifle sehr, dass die Versicherung des Arbeitgebers bei Trunkenheit am Steuer einspringt (also die KFZ Haftpflicht in erster Instanz natürlich schon, die Schäden müssen bezahlt werden - ABER die holt sich das Geld wieder). Sie sollte sich auf ein teures und langwieriges Verfahren einstellen.