Anzeige wegen Beleidigung?
Ich soll bei einem fußballspiel auf eine mauer geklettert die an einen parkplatz angrenzte auf welchem polizeiwagen standen. Ich soll dort mehrmals "Bullenschweine" gerufen haben in richtung der wagen und der darin befindlichen beamten. Ich bin zuvor noch nie polizeilich aufgefallen und ich habe nur ein minijob wo ich vllt. 200 euro im monat verdiene also im prinzip kein netto einkommen. Zum tatzeitpunkt war ich 17 jahre alt und bin jetzt 18 außerdem stande ich auch zum tatzeitpunkt unter leichtem alkohol einfluss. Ich gehe noch zur schule. Meine frage ist jetzt was ich für eine strafe zu erwarten habe wenn ich mich auf ein einstellen des verfahrens gegen eine geldauflage einlasse und ob ich mich dazu äußern sollte. Des weiteren muss ich zwigend dann auf die festgelegte strafe einlassen wenn ich mich einverstanden damit gebe das das ermittlungsverfahren gegen eine geldauflage eingestellt wird oder kann man wenn diese zu hoch ausfällt auch nicht anehmen und es zu einem prozess kommen lassen? Oder ist es sogar am warscheinlichsten das das verfahren einfach so eingestellt wird? Ich habe schon post bekommen das ich mich dazu äussern solle vor zwei tagen.
Ich weiss das es eine komplett bescheuerte aktion war ist mir schon klar hier hab ich einfach nur gerade die fakten vorgelegt. Es war auch garnicht meine intention wirklich jemanden zu beleidigen ich wollte mich da irgendwie beweisen vor den leuten (wieso auch immer :/) und wusste auch garnicht das dort beamte waren im wagen. Ich halte das nicht hoch und schäme mich auch ordentlich für diese aktion sollte jetzt nicht so rüberkommen also wäre ich damit oke.
4 Antworten
Meine frage ist jetzt was ich für eine strafe zu erwarten habe
Schwer zu sagen, das ist auch ein wenig Tagesform.
und ob ich mich dazu äußern sollte.
Darüber gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Manchmal ist es besser, nichts zu sagen.
oder kann man wenn diese zu hoch ausfällt auch nicht anehmen und es zu einem prozess kommen lassen?
Die Verfahrenskosten werden idr höher sein als das, was Du da runterhandeln könntest.
Oder ist es sogar am warscheinlichsten das das verfahren einfach so eingestellt wird?
Es ist möglich, aber eher unwahrscheinlich. Warum sollte es auch?
Du solltest besser kein Aussage zur Sache machen.
wenn ich mich einverstanden damit gebe das das ermittlungsverfahren gegen eine geldauflage eingestellt wird
Das solltest Du tun.
oder kann man wenn diese zu hoch ausfällt auch nicht anehmen und es zu einem prozess kommen lassen?
Kann man, indem man einfach nicht bezahlt. Ob das nun klug ist,ist sehr Zweifelhaft, denn es kann am Ende wesentlich teurer werden. Zudem sollte man auch bedenken das die Einstellung gegen Geldauflage nicht ins Bundeszentralregister aufgenommen wird.
Du wärst überascht wie weit man mit einer ehrlich gemeinten Entschuldigung kommen könnte... wenn man nicht davon ausgeht, dass man sich immer alles erlauben darf.
Meine frage ist jetzt was ich für eine strafe zu erwarten habe
Das wird Dir der Richter sagen. Der entscheidet das anhand der Faktenlage im konkreten Einzelfall, das können wir Dir also nicht vorhersagen.