Alkohol ausliefern Islamisch vertretbar?

4 Antworten

In einem Hadith der auf den Gesandten Allâhs sallalahu alahyi wa salam zugeschrieben wird sagt er: „Allâh hat den Wein verflucht und denjenigen, der ihn trinkt, ihn ausschenkt, verkauft oder kauft; sowie den, der die Trauben dafür presst oder diese für sich pressen lässt, der den Wein transportiert oder für den er transportiert wird“ (Abû Dâwûd).

Und Allah sagt im Qur'an:

„Helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen“ (Sûra 5:2)

In einem anderen Hadith heißt es:

"Wer zu einer guten Tat anleitet, der soll denselben Lohn erhalten wie derjenige, der sie vollbringt. Und wer zu einer Sünde anleitet, der soll dasselbe Maß an Schuld wie derjenige erhalten, der sie begeht."

„Wein ist aus zehn Blickwinkeln verflucht: Der Wein selbst, derjenige, der ihn auspresst (die Trauben usw.), derjenige, für den er ausgepresst wird, derjenige, der ihn verkauft, derjenige, der ihn kauft, derjenige, der ihn trägt, derjenige, der ihn trägt zu wem es getragen wird, der seinen Preis verzehrt, der es trinkt und der es ausschenkt.“. [ Sunan Ibn Majah 3380]

Es ist und bleibt haram

Nein, das ist haram. Als Grundlage für das Verbot gilt dieser Hadith:

Es wird berichtet, dass der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) sagte:

"Allah hat den Fluch auf Alkohol ausgesprochen für den, - der ihn trinkt, der ihn ausschenkt, der ihn verkauft, der ihn kauft, der ihn herstellt, der ihn für andere herstellen lässt, der ihn transportiert oder für den Transport bestimmt, der davon profitiert, der ihn kauft oder verkauft, und derjenige, für den er gekauft wird." (Abu Dawud)
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Auch der Verkauf ist haram...und somit auch das ausliefern. Ohne deine Hilfe könnten sie nicht trinken.