Die Deutschen halfen den Ukrainern eine ausländische Streitkraft und eigentlich müssten sie dafür die deutsche Staatsangehörigkeit entnommen werden oder eine Freiheitsstrafe bekommen laut deutschem Gesetz
Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte
Ein Deutscher verliert durch den freiwilligen Eintritt in die Streitkräfte eines fremden Staates, dessen Staatsangehörigkeit er neben der deutschen besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt unabhängig von Alter oder Geschlecht.
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§ 109h
Anwerben für fremden Wehrdienst
Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer mili- tärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehr- dienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar
die Ukraine ist eine ausländische Macht, weil sie kein Mitglied der NATO oder der EU ist, und der Einsatz als deutscher Soldat in der Ukraine ist ein Wehrdienst, weil er militärischen Zwecken dient. In diesem Fall kann man sich nach § 109h StGB strafbar machen, wenn man sich freiwillig oder auf Anwerbung hin der ukrainischen Armee anschließt oder diese unterstützt.