Wird die Polizei dagegen vorgehen?

6 Antworten

In einem solchen Fall ist es besser zunächst auf die Erpressung einzugehen, denn irgendwann kommt derjenige mit seinen Kontodaten, und dann kann die Polizei gegen ihn wirksam vorgehen. Bis dahin kann alles verschleiert sein, auch seine IP-Adresse.

Strafrechtlich ist das mindestens Nötigung, wahrscheinlich sogar Erpressung.

Es handelt sich um den Straftatbestand der Erpressung. Die Polizei ist verpflichtet zu ermitteln (google mal "Legalitätsprinzip"). Wie weit die Ermittlungen gehen ist aber unterschiedlich und das kann dir nur der zuständige Beamte sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da das kein Kapitaldelikt ist, wird die Polizei da wenig investigativ vorgehen.

Hat er die Bilder? Wenn nicht, könntest du eine Anzeige bekommen wegen Vortäuschung einer Straftat.


Filmfan201  11.01.2022, 14:07

Vortäuschung einer Straftat liegt dann vor, wenn man votäuscht, dass eine Straftat begangen wurde.

Unabhängig davon, ob Bilder existieren oder nicht, liegt hier keine Vortäuschung einer Straftat vor, vorausgesetzt es wurde Anzeige wegen versuchter Erpressung erstattet.

Das ist das , was bereits bekannt ist.

Jemand schickt einem eine Mail, dass angeblich heimlich Bilder gemacht wurden und man zahlen soll oder die Fotos werden veröffentlicht.

Da rät die Polizei auch, dass man Anzeige erstatten soll.

Das würden die wohl kaum machen, wenn das Vortäuschen einer Straftat wäre.

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LenaNow  24.11.2021, 00:02

Könnte der FS nicht. Wie kommst auf den Unfug?

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lorod14082  24.11.2021, 00:05
@LenaNow

Na, wenn die Straftat gar nicht stattfinden konnte, dann ist es vorsätzliche Irreführung der Polizei. Dafür gibt's eine hohe Geldstrafe.

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LenaNow  24.11.2021, 00:09
@lorod14082

Wieso hätte es nicht stattfinden können? Cyberkriminalität sagt dir sicher was oder? Da kann man nie 100% ausschließen, dass es Bilder gibt. Desweiteren hat der Täter ja selber behauptet solche Bilder zu haben und den FS versucht damit zu erpressen. Auch der Versuch ist strafbar. Unabhängig davon ob es die Bilder gibt oder nicht. Damit ist schon mal ausgeschlossen, dass der FS wegen Vortäuschung belangt werden könnte.

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lorod14082  24.11.2021, 00:10
@LenaNow

Wenn der FS weiß, dass es solche Bilder nicht gibt, dann macht er sich strafbar.

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LenaNow  24.11.2021, 00:11
@lorod14082

Siehe meinen 2. und 3. Satz. Bilder können auch heimlich gemacht werden.

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Hast du Vorname und Nachname der Polizei von der Person genannt? Dann kann es was werden.


Jprincezs 
Beitragsersteller
 24.11.2021, 00:09

Nein weiss nichts von dem, noch nicht mal ob er in meiner Stadt wohnt

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Jprincezs 
Beitragsersteller
 24.11.2021, 00:10
@Elumania

Echt? Darf ich fragen warum du davon ausgehst?

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Elumania  24.11.2021, 00:41
@Jprincezs

Der guckt sich den Account an und sucht nach einem Namen. Nicht da? Dann guckt er sich die an die da häufiger kommentiert haben und versucht bei den Personen eine Adresse oder Ansprechpartner zu finden. Hat er tatsächlich eine Adresse gefunden könnte es eventuell weiter gehen.

Bei dir wäre Schluss nach Schritt 1. Account gelöscht.

Du bekommst einige Monate später Post. Da steht drin, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte und das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist. Es wird wieder aufgenommen falls es hier Hinweise gibt.

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Jprincezs 
Beitragsersteller
 24.11.2021, 00:51
@Elumania

Danke dir, ich dachte die fragen den Provider nach der IP adresse oder so

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