Welche Sexualpraktiken sind mit der Schwester verboten?

Das Ergebnis basiert auf 83 Abstimmungen

Alle 60%
Vaginal 22%
Keine 16%
Footjob 2%
Anal 0%
Oral 0%
Handjob 0%

17 Antworten

Alle
§ 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten)

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

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"Beischlaf" ist nach deutscher Rechtsprechung (bestätigt durch BGH-Urteil vom 25. Oktober 2000) das Eindringen des männlichen Geschlechtsteils in den Scheidenvorhof.

"Verwandte aufsteigender Linie" sind Verwandte, von denen man abstammt (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, etc.).

"Abkömmlinge" sind Verwandte absteigender Linie, also direkte Nachfahren (Kinder, Enkel, Urenkel etc.)

Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen sind "Verwandte seitlicher Linie"


wolgaschlepper  10.06.2020, 19:19

Also nicht alle, nur der Beischlaf!

2
matmatmat  10.06.2020, 19:21

Das wäre dann aus der Liste oben nur "Vaginal"...?

4
Vaginal

Offiziell verboten ist nur die vaginale Penetration. Wie die meisten Paragraphen hat auch dieser schon viel Zeit auf dem Buckel; Die oben aufgelisteten Spielarten waren damals noch nicht so populär wie heute. Wahrscheinlich fallen sie deshalb scheinbar unter den Tisch.

Vaginal

Der obsolete "Inzest-Paragraph" verbietet ausschließlich den "Beischlaf", ein altes Wort für vollzogenen Geschlechtsverkehr (Penis in Vagina) und nichts sonst.

Alle anderen Sexformen, bei dem der Penis irgendwo anders eingeführt wird (Oral- & Analsex), heißen im Recht "beischlafähnliche Handlung". Wenn die verboten sind, ist der Ausdruck extra im Gesetz aufgeführt.

Und "sexuelle Handlungen" in ihrer Gesamtheit sind hier auch nicht Thema eines Verbots.

Zusätzliche Einschränkung: Bestraft werden kann man erst ab 18.

Und: Verhütung spielt keine Rolle. Witzigerweise verbietet dieses altertümliche Gesetz zwar den Geschlechtsverkehr, aber das Schwängern auf anderem Weg ist erlaubt.

Das ergibt alles keinen Sinn ...
... christliche Tradition halt. Da kann es also auch keinen nachvollziehbaren Sinn geben. Ich meine, wir reden hier vom Glauben u.a. an eine Frau gemacht aus einer männlichen Rippe, einer sprechenden Schlange, sowie einem jüdischen Zombie. %-))

gute frage..

generell ist - in gerade linie (schwester-mutter) - der "beischlaf" verboten; "beischlaf" definiert sich als "heterosexuelle vereinigung zweier sexualpartner", als das eindringen von penis in vagina, sprich: vaginalverkehr. oralverkehr, analverkehr und handjob sind demzufolge - im prinzip - straffrei. rechtlich gesehen.

aber gesellschaftlich gesehen, wegen der moral, ethik, anstand und gute sitten "macht man das nicht", also generell, ganz allgemein. selbst in gegenden die nicht stock-konservativ sind wird die gesellschaft "alle" ankreuzen. falls doch wird man relativ schnell geächtet und ins gesellschaftliche abseits gedrängt, weshalb familien, die so etwas untereinander haben, nach möglichkeit nicht mit der info hausieren gehen sollten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ich wichse schon ganz gern
Vaginal

Nur Vaginal. Alles andere macht keine Babys.