Warum sei es, geht es nach Aussagen ominöser Leute, sexuelle Belästigung wenn ein junger Mann in der Sauna eine Erektion bekommt und sie nicht verdeckt?
Schließlich kann es immer passieren und wenn derjenige in der Sauna sitzt und es sich nicht selbst macht aber die Erektion nicht verdeckt ist es doch überhaupt kein Problem. Man muss schließlich damit rechnen wenn man nackt ist. Mädels müssen ihre T!tten oder Scheide auch nicht verdecken.
11 Antworten
Gemäß § 183 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt. Die Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Es ist ein Sonderdelikt, dass nur durch Männer begangen werden kann.
Unter einer exhibitionistischen Handlung, welche eine Interaktion zwischen mind. 2 Personen in Echtzeit voraussetzen, versteht man das Entblößen des (nicht notwendigerweise erigierten) männlichen Geschlechtsteils vor einer anderen Person. Es ist ein demonstratives Vorzeigen erforderlich.
Erforderlich ist außerdem, dass der Täter die Wahrnehmung einer anderen Person anstrebt.
Eine weitere Voraussetzung ist die Belästigung einer anderen Person. Dabei muss die Person zum einen das Geschehen wahrnehmen und es als sexualbezogene Handlung verstehen. Zum anderen muss sie auch negative Gefühle wie Angst, Ekel oder Verärgerung empfinden.
Was daran verstehst Du nicht? Daneben ist deine Wortwahl grenzwertig!!
Man merkt dass ob die Person die Erektion bewusst präsentiert ( Belästigung) oder einfach nicht bemerkt. Eine nachte Frauenbrust, hat in erster Instanz nichts sexuelles, weder kann man daran Erregung erkennen noch dient das "zeigen" der Brust ( in der Sauna) als Provokation.
Hergott, welch einfacher Geist… warum müssen so einfache Geister immer alle mit ihrem Kram behelligen? Es ist schlimm, dass Rücksichtnahme und Respekt einfach immer mehr an Wert verlieren….
sexuelle Belästigung wenn ein junger Mann in der Sauna eine Erektion bekommt und sie nicht verdeckt?
Das Zurschaustellen einer Erektion ist Exhibitionismus und zurecht verboten.
Eine Erektion ist eindeutig sexuell und das hat im Wellnessbereich nichts zu suchen.
Mädels müssen ihre T!tten oder Scheide auch nicht verdecken.
Männer müssen ihren Penis ja auch nicht verdecken -- außer eben, wenn er erigiert ist, weil das eben dann in dem Moment sexuell und nicht einfach nur neutrales Körperteil ist.
Ist doch eigentlich auch alles ganz logisch!
Jeder Mann, der noch ganz bei Verstand ist, bedeckt sofort eine Erektion und möchte so auch nicht gesehen werden.
Ganz einfache Antwort:
1 - Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)
2 - Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
3 - Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG)
4 - Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Oh - würde sagen, teils kann man an einer weiblichen Brust sehr wohl Erregung erkennen. An einer männlichen übrigens ebenso.