Tochter fragt ob Sie reif genug ist für Sex?

13 Antworten

Verbieten kann man es eh nicht. Von daher finde ich deinen Weg sehr gut sie zu unterstützen und erstmal zum FA zu bringen.

Biete ihnen vll an Kondome zu kaufen (trauen sich ja viele Teenis nicht und machen es dann ohne), hilf deiner Tochter ein geeignetes Verhütungsmittel rauszusuchen (in dem Alter sollte man unbedingt doppelt verhüten) und sei einfach weiter so offen.

Was mir persönlich wichtig wäre, wäre sicher zu gehen ob beide den Unterschied zwischen Porno und RL verstehen und das man nichts machen sollte was man nicht zu 100% will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

Toll, was für ein offenes Verhältnis ihr miteinander habt, gerade auch mit diesen Thema. Ich bin 28 und würde meinen Eltern nicht erzählen, was ich mit meinem Partner im Bett anstelle.

Ich finde es vor allem wichtig, hier mögliche Konsequenzen aufzuzeigen. Das geht von der Rechtslage (sie ist 13, sein Alter ist hier nicht genannt, aber sie darf eben noch keinen Sex haben rechtlich gesehen) bis zur Möglichkeit einer Schwangerschaft, die in diesem Alter einerseits schwere Komplikationen bergen kann und andererseits eben auch ihr die Zukunft enorm verhageln kann - trotz Verhütung, Stichwort Panne!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 18 Jahre Erfahrung in verschiedenen langjährigen Beziehungen

Libertinaerer  09.05.2021, 16:45
Rechtslage (sie ist 13, sein Alter ist hier nicht genannt, aber sie darf eben noch keinen Sex haben rechtlich gesehen)

Man darf vor 14 Sex haben. Verboten ist nur den Ü14, Sex mit U14 zu haben. (Er ist 14, da drückt man aber ohnehin eher beide Augen zu - also wenn das überhaupt rauskäme.)

bis zur Möglichkeit einer Schwangerschaft, die in diesem Alter einerseits schwere Komplikationen bergen kann

Es hält sich in Grenzen, aber ...

und andererseits eben auch ihr die Zukunft enorm verhageln kann

... das ist natürlich auch nicht so toll.

Üblicherweise wird eine ungewollte schwangerschaft allerdings abgebrochen. Darüber kann man natürlich (nochmal) reden - insbes. mit dem Hinweis, dass ein Schwangerschaftsabbruch heutzutage rein medikamentös, also ohne körperlichen Eingriff erfolgt.

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JustASingle  09.05.2021, 17:57
@Libertinaerer
mit dem Hinweis, dass ein Schwangerschaftsabbruch heutzutage rein medikamentös, also ohne körperlichen Eingriff erfolgt.

Das ist eine vollkommen unvollständige Aussage. Denn im Falle dessen, dass der Nachwuchs nicht von alleine abgeht und nur stirbt, muss ein Mädel oder eine Frau auch heute noch in Vollnarkose und einen Eingriff über sich ergehen lassen.

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Libertinaerer  09.05.2021, 19:32
@JustASingle
Selbst erlebt. Keine 10 Jahre her.

Es steht dir auch heute noch absolut frei, den körperlichen Eingriff zu wählen, wenn Du das möchtest - oder man "vergessen" hat, dich über die medikamentöse Alternative zu informieren.

Aber bei Minderjährigen bevorzugt man den medikamentösen Abbruch, schon weil er schonender ist. Aber er steht natürlich auch erwachsenen Frauen zur Verfügung ...

Da ist mir Dein Link egal.

Ja, ich wunderte mich schon über deinen ultra-schnellen Rückkommentar.

Aber gerne hier zur Info (da eigentlich Teil des Allgemeinwissens - sage ich mal als etwas verwunderter Mann): RU-486, die "Abtreibungspille", wurde ab 1980 in Frankreich entwickelt, ab Ende 1988 dort eingesetzt, und ist seit Ende 1999 unter dem Namen Mifegyne in Deutschland zugelassen.

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JustASingle  09.05.2021, 19:52
@Libertinaerer

Noch einmal, es geht nicht um den Vorgang der Abtreibung in meiner Aussage. Ein angetriebenes (oder auch durch eine Fehlgeburt verlorenes) Kind muss ja dennoch abgehen, also die Gebärmutter verlassen. Das geschieht leider nicht immer von alleine und da ist dann im Zweifelsfall leider eine Ausschabung vonnöten, so wie ich sie im Rahmen meiner zweiten Fehlgeburt erlebt habe. Und das klappt dann eben nicht mehr medikamentös.

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Libertinaerer  09.05.2021, 19:59
@JustASingle

Ja, das kommt vor, aber es ist zumindest bei einem normalen Schwangerschaftsabbruch die Ausnahme, nicht die Regel.

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Ich hatte das erste mal auch relativ früh und meine Eltern wollten mir nie etwas verbieten. Ich finde das wäre der falsche Weg, das würde euer Verhältnis zerstören und wahrscheinlich würde sie es sowieso ignorieren.
Es ist eine gute Idee, dass sie zuerst zum FA soll, du kannst sie ja dann fragen ob sie lieber alleine oder mit der gehen will.


mario87951 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 10:43

Ich vermute mal, das möchte Sie lieber ohne Papa im Schlepptau machen :-)

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Jellybelly932  09.05.2021, 10:44
@mario87951

Also bei mir wurde beim Verhütungsgespräch keine gynäkologisch Untersuchung durchgeführt, sondern wirklich nur ein Gespräch. Ich bin aber auch lieber alleine gegangen.

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mario87951 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 10:49
@Jellybelly932

Verstehe. Wobei ich Sie noch immer motivieren möchte, auch Ihre andere Probleme (kurzen Zyklus, langen Periode) anzusprechen, weshalb ja möglicherweise eine Untersuchung folgt.

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Jellybelly932  09.05.2021, 10:52
@mario87951

Ach so stimmt, habe ich vergessen sorry. Habt ihr schon über die Pille gesprochen? Die wird in solchen Situationen ja oft eingesetzt, jedoch hat sie doch sehr viele Nebenwirkungen. Deshalb waren meine Eltern damals eher schockiert, dass ich die Pille nehmen will. Würde das also auch genau mit ihr besprechen, falls ihr das noch nicht gemacht habt.

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mario87951 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 10:54
@Jellybelly932

Sie selbst ist eher abgeneigt von der Pille, ich wäre nicht schockiert, da ich eigentlich mit einer hormonellen Art der Verhütung rechne. Sie würde sich für diesen Ring begeistern, das soll Sie aber mal mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen.

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Das ist von außen betrachtet eine sehr schwere Frage.

Grundsätzlich bin ich ein sehr weltoffener Mensch und finde, dass auch 13-Jährige (innerhalb der gleichen Altersklasse) ihre sexuellen Erfahrungen machen sollten. Letztendlich machen sie es ja sowieso. Du schreibst ja auch, dass sie Petting hatten.

Verbieten können wir es unseren Töchtern sowieso nicht.

Die Idee mit ihr zum FA zu gehen ist absolut richtig. Aber was die Reife angeht, bist Du natürlich viel näher an Deiner Tochter dran. Würdest Du sie denn als reif genug einschätzen? Wie sieht es mit ihrem Freund aus: Vertraust Du ihm? Z.B. dass er ein "nein, das will ich nicht" akzeptieren würde?


mario87951 
Beitragsersteller
 09.05.2021, 10:36

Ich würde sagen, dass Sie eine geistige Reife von einer 15-Jährigen zeigt. Sie ist sehr intelligent und hat einen ausgeprägten Menschenverstand. Ihr Freund ist 14, ich denke das ich ihn einschüchtere, weshalb ich davon ausgehe, dass er ein Nein akzeptieren würde.

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simonpeters1979  09.05.2021, 11:10
@mario87951

Wenn sie geistig ihrem Alter voraus ist, und Du dem Freund vertraust, spricht für mich nichts dagegen.

Allerdings würde ich - sicher ist sicher - mit dem jungen Mann mal im Vorfeld ein Gespräch von Mann zu Mann führen und ihm im Zweifel noch mal auf das abgelegene Waldstück und die Schaufel im Schuppen aufmerksam machen, sollten seine Triebe ihm die Ohren zuhalten wenn sie nein sagt.

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Havenari  09.05.2021, 13:54
@simonpeters1979
spricht für mich nichts dagegen.

Für dich vielleicht nicht. Es handelt sich allerdings (schon beim Petting) um eine Straftat.

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simonpeters1979  09.05.2021, 14:12
@Havenari

Es ist einvernehmlich und wo kein Kläger, da kein Richter.

Man muss halt auch mal die rosarote Brille abnehmen und akzeptieren, dass Kinder heute früher (geschlechts-) reif werden als noch vor 150 Jahren. Denn das Schutzalter war schon 1871 auf 14 Jahre festgelegt. Etwas antiquiert, verstaubt und vor allem absolut realitätsfremd zu glauben, ein 14-Jähriger und eine 13-Jährige dürften keine sexuellen Erfahrungen miteinander sammeln.

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Havenari  09.05.2021, 14:59
@simonpeters1979
Es ist einvernehmlich

Wofür soll das irgendeine Relevanz besitzen?

und wo kein Kläger, da kein Richter.

Der Kläger kann schneller um die Ecke kommen, als du "Kinderschänder" sagen kannst.

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simonpeters1979  09.05.2021, 15:59
@Havenari
Wofür soll das irgendeine Relevanz besitzen?

Ohne Worte.

Der Kläger kann schneller um die Ecke kommen, als du "Kinderschänder" sagen kannst.

Das Mädchen ist einverstanden, der Vater des Mädchens ist einverstanden. Die Eltern des Jugen werden wohl kaum ihren eigenen Sohn anzeigen. Von welcher Ecke soll denn da ein Kläger kommen?

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Puh, was ein Pfund!

Aber vorweg mal: Gut reagiert, ja, geradezu mustergültig!

Deswegen reichen wohl kurze Vorschläge:

  • Sag ihr, dass sie aus deiner persönlichen Sicht das machen kann, was SIE machen möchte. Aus ihrem tiefsten Inneren heraus, ihrem Herzen und noch besser ihrem Bauchgefühl folgend. Sie wäre dafür erwachsen genug.
  • Wenn ihr in Deutschland lebt, mach ihr aber bewusst, dass hierzulande jeder sexuelle Kontakt von Ü14 mit U14 für den Ü14 verboten ist - angefangen beim Zungenkuss, Petting und mehr ohnehin (in Österreich und der Schweiz ist das anders! Dort wäre jeglicher Sex erlaubt, weswegen sich die weiteren rechtlichen Anmerkungen ebenfalls nur auf Deutschland beziehen).
  • Praktisch kann das bedeuten, dass, wenn die Behörden davon erfahren (z.B. über den Vater einer Klassenkameradin), es ein Ermittlungsverfahren wg. § 176 StGB gibt. Üblicherweise würde das bei dem geringen Altersabstand eingestellt werden. Zwingend ist das jedoch nicht. (Aber selbst wenn nicht, würde nichts wirklich schlimmes passieren: Der im Gesetz stehende Strafrahmen betrifft Erwachsene, nicht Jugendliche - GANZ andere Sache!)
  • Anders sieht es bei DIR aus! Bereits das Erlauben der Pille mit dem Hintergrund, dass die 13-Jährige Tochter Sex mit ihrem Ü14-Freund haben möchte, wird ggf. als Beihilfe bewertet. Dafür könnte es dann auch einen Strafbefehl oder Geldstrafe von ca. 500 bis 1500 Euro geben. Das gesagt, geht es jetzt ohne Recht weiter:
  • Ruft doch mal bei der nächsten Pro-familia-Beratungsstelle an. Vor der Pandemie haben die Informationsgespräche angeboten zur Wahl des Verhütungsmittels. Deutlich umfassender als es üblicherweise bei den Frauenärztinnen geschieht!
  • Apropos: Ich lese nur "Frauenärzte". Mittlerweile überwiegen die Ärztinnen, und vielleicht kann sich deine Tochter damit eher anfreunden? Eine Liste gibt es, (Tusch!), bei Pro familia. ;)
  • Vor dem ersten GV sollte sie auch gegen HPV geimpft werden. Wie alt wäre sie, wenn das alles durch ist? Ab 14 gibt es ja auch in Deutschland keine rechtlichen Probleme mehr. ;)
  • Mache ihr auch klar, dass sie sich jederzeit wieder an dich wenden kann. Auch wenn sich der Sex im Moment des Augenblicks ungeschützt ergibt (Stichwort: "Pille danach")

Fazit: Optimalerweise bleibt es beim Petting, und sie reden nicht mit anderen darüber. "Offiziell" ist ihnen auch das "verboten", aber Du weißt von nichts. die Pille wäre ggf. ein Thema schon wg. ihrer "ungewöhnlichen" Periode. Niemals nicht wg. Sex - den hast Du ja begründeterweise verboten! ;)

Wenn der Freund zur Sprache kommt: Er war doch auch 13, oder? ^^