Sex vor der ehe islam?
Hallo, meine Freundin und ich wollen islamisch heiraten. Sie ist 16 und ich 18. Wir suchen seit einem Jahr jemanden, der uns verheiraten kann. Nur gibt es niemanden, da sie minderjährig ist16.
Dürften wir Geschlechtsverkehr vor der Ehe haben?
Im Endeffekt wollen wir heiraten, nur funktioniert das ganze aus dem bereits genannten Grund nicht.
Falls nicht, dürften wir uns wenigstens umarmen?
Danke im Vorraus
7 Antworten
Man sollte sich der Unzucht nicht nähern:
Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).
Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)
Siehe auch:
Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101
Laut der Scharia könntet ihr jedoch heiraten, auch wenn einer von euch beiden nicht 18 ist.
Ja aber wo den bruder ich kenn keinen wenn du einen kennst schreib mir wir wären direkt dabei
Nehme mal an, ihr seid konvertiert ohne an die Konsequenzen zu denken. Entwerder folgt ihr den Regeln eurer Religion und legt eure Beziehung bis zur Volljaehrigkeit deiner Freundin aufs Eis. Oder ihr suendigt am laufenden Band und schmort nach eurem Glauben dafuer in der Hoelle.
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Es ist einem Mann, der an Allah und Seinen Gesandten glaubt, nicht erlaubt, seine Hand in die Hand einer Frau zu legen, die nicht für ihn erlaubt ist oder die nicht zu seinen Mahrams gehört. Wer das tut, hat sich selbst Unrecht getan (d.h. gesündigt).
Es wird überliefert, dass Ma'qil ibn Yassaar sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte:
"Für einen von euch ist es besser, mit einer Eisennadel in den Kopf gestochen zu werden, als eine Frau zu berühren, die für ihn nicht erlaubt ist."
Überliefert von al-Tabaraani in al-Kabeer, 486. Shaykh al-Albaani sagte in Saheeh al-Jaami', 5045, dass dieser Hadith saheeh ist.
Dieser Hadith allein reicht aus, um uns abzuschrecken und uns den von Allah geforderten Gehorsam einzuflößen, denn er impliziert, dass die Berührung von Frauen zu Versuchung und Unmoral führen kann.
Es wurde überliefert, dass 'Aa'ishah, die Frau des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte:
"Als die gläubigen Frauen zum Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zogen, wurden sie gemäß den Worten Allahs (Auslegung der Bedeutung) geprüft:
'O Prophet! Wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir die Bay'ah (Gelübde) abzulegen, dass sie Allah nichts zur Anbetung beigesellen, dass sie nicht stehlen und dass sie keinen ungesetzlichen Geschlechtsverkehr begehen. [al-Mumtahanah 60:12]
'Aa'ishah sagte: Wer von den gläubigen Frauen dem zustimmte, hatte die Prüfung bestanden, und als die Frauen dem zustimmten, sagte der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zu ihnen: "Geht, denn ihr habt euren Treueeid geleistet". Nein, bei Allah, die Hand des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) berührte niemals die Hand einer Frau, sondern sie leisteten ihren Treueeid nur mit Worten." Und 'Aa'ishah sagte: "Bei Allah, der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) nahm den Frauen den Treueeid nur auf die von Allah vorgeschriebene Weise ab, und die Hand des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) berührte niemals die Hand einer Frau. Wenn er ihnen den Treueeid abgenommen hatte, sagte er: 'Ich habe euren Treueeid mündlich angenommen.'" (Überliefert von Muslim, 1866)
Von 'Urwah wurde überliefert, dass 'Aa'ishah ihm über den Treueeid der Frauen berichtete:
"Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) berührte niemals eine Frau mit seiner Hand. Er erklärte der Frau, was der Treueschwur bedeutete, und wenn sie ihn akzeptierte, sagte er: 'Geh, denn du hast deinen Treueschwur geleistet.'" [Überliefert von Muslim, 1866]
Dieser Unfehlbare, der Beste der Menschheit, der Anführer der Söhne Adams am Tag der Auferstehung, hat die Frauen nicht berührt. Und das, obwohl der Treueeid ursprünglich mit der Hand geleistet wurde. Wie steht es nun mit anderen Männern als dem Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm)?
Es wurde überliefert, dass Umaymah, die Tochter von Raqeeqah, sagte: Der Gesandte Allaahs (Friede und Segen Allaahs seien auf ihm) sagte:
"Ich gebe Frauen nicht die Hand."
Überliefert von al-Nasaa'i (4181) und Ibn Maajah, 2874; als saheeh eingestuft von al-Albaani in Saheeh al-Jaami', 2513.
Zweitens:
Es ist nicht erlaubt, die Hände zu schütteln, selbst wenn eine Barriere dazwischen liegt, wie z.B. das Schütteln der Hände unter einem Kleidungsstück und dergleichen. Der Hadith, der überliefert wurde und dies erlaubt, ist da'eef (schwach).
Es wurde von Ma'qal ibn Yassaar überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) Frauen unter einem Kleidungsstück die Hand zu geben pflegte." [Überliefert von al-Tabaraani in al-Awsat, 2855.]
Al-Haythami sagte:
Dies wurde von al-Tabaraani in al-Kabeer und al-Awsat überliefert. Sein isnaad schließt 'Ataab ibn Harb ein, der da'eef (schwach) ist. [Majma' al-Zawaa'id, 6/39.]
Wali al-Deen al-'Iraaqi sagte:
Die Worte von 'Aa'ishah, "Er pflegte den Treueeid der Frauen nur mit Worten anzunehmen", bedeuten, dass er dies tat, ohne ihre Hände zu nehmen oder ihnen die Hand zu geben. Das bedeutet, dass die Baj'ah der Männer angenommen wurde, indem man ihre Hände nahm und ihnen die Hände schüttelte, ebenso wie durch Worte, und so war es auch. Was 'Aa'ishah erwähnte, war der Brauch.
Einige der Mufassireen berichteten, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) ein Gefäß mit Wasser holte und seine Hand darin eintauchte, woraufhin die Frauen ihre Hände darin eintauchten. Und einige von ihnen sagten, dass er ihnen nicht die Hand gab, weil er hinter einer Barriere stand und einen Mantel aus Katar über der Hand trug. Und es wurde gesagt, daß 'Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ihnen in seinem Namen die Hand gegeben hat. Keiner dieser Berichte ist stichhaltig, insbesondere der letzte: Wie konnte 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) etwas tun, was der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm), der ma'soom (unfehlbar) war, nicht tun würde? [Tarh al-Tathreeb, 7/45]
Shaykh Ibn Baaz (möge Allaah ihm gnädig sein) sagte:
Die korrekteste Ansicht ist, dass dies (d.h. das Händeschütteln mit Frauen hinter einer Barriere) überhaupt nicht erlaubt ist, wegen der allgemeinen Bedeutung des Hadith, nach dem der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Ich gebe Frauen nicht die Hand", und um die Mittel abzuwehren, die zum Bösen führen können.
(Angepasst aus Hashiyat Majmoo'at Rasaa'il fi'l-Hijaab wa'l-Sufoor, S. 69)
Dasselbe gilt für das Händeschütteln mit alten Frauen; auch dies ist aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Texte zu diesem Thema haraam. Die Berichte, die besagen, dass es erlaubt ist, sind da'eef (schwach).
Al-Zayla'i sagte:
"Was den Bericht betrifft, dass 'Abu Bakr alten Frauen die Hand zu geben pflegte, so ist er ebenfalls ghareeb." (Nasab al-Raayah, 4/240)
Ibn Hajar sagte:
Ich kann diesen Hadith nicht finden. (al-Diraayah fi Takhreej Ahaadeeth al-Hidaayah, 2/225)
Viertens:
Was die Ansichten der vier Imame angeht, so sind sie wie folgt:
1 - Die Hanafi Madhhab:
Ibn Nujaym sagte:
Es ist für einen Mann nicht erlaubt, das Gesicht oder die Hände einer Frau zu berühren, selbst wenn keine Gefahr der Begierde besteht, weil es grundsätzlich haram ist und es keine Notwendigkeit gibt, die es erlauben würde. [Al-Bahr al-Raa'iq, 8/219]
2 - Die Maaliki Madhhab:
Muhammad ibn Ahmad ('Ulaysh) sagte:
Es ist nicht erlaubt, dass ein Mann das Gesicht oder die Hand einer Frau berührt, die keine Mahram ist, und es ist nicht erlaubt, dass er seine Hand auf ihre Hand legt, ohne eine Barriere zu haben. 'Aa'ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: "Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) hat den Treueeid einer Frau nie durch Handschlag angenommen, sondern er (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) pflegte ihren Treueeid nur durch Worte anzunehmen." In einem anderen Bericht heißt es: "Seine Hand berührte niemals die Hand einer Frau, sondern er nahm ihren Treueschwur nur mit Worten entgegen." (Manh al-Jaleel Sharh Mukhtasar Khaleel, 1/223)
3 - Die Shaafa'i Madhhab:
Al-Nawawi sagte:
Es ist nicht erlaubt, eine Frau auf irgendeine Weise zu berühren.
Al-Majmoo', 4/515.
Wali al-Deen al-'Iraaqi sagte:
Dies deutet darauf hin, dass die Hand des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) die Hand keiner Frau berührte, abgesehen von seinen Ehefrauen und Konkubinen, sei es bei der Entgegennahme des Treueeides oder in anderen Fällen. Wenn er das nicht getan hat, obwohl er unfehlbar und über jeden Verdacht erhaben war, dann ist es umso wichtiger, dass andere dieses Verbot befolgen. Aus den Texten geht hervor, dass er dies unterließ, weil es für ihn haraam war, dies zu tun. Die fuqaha' unter unseren Gefährten und anderen sagten, dass es haraam ist, eine Nicht-Mahram-Frau zu berühren, auch wenn es sich nicht um Teile ihres Körpers handelt, die nicht 'awrah sind, wie ihr Gesicht. Aber sie unterschieden sich in Bezug auf das Anschauen, wenn kein Verlangen und keine Angst vor fitnah besteht. Das Verbot der Berührung ist strenger als das Verbot des Hinsehens, und es ist haraam, wenn es keine Notwendigkeit gibt, die es erlaubt. Wenn es sich um eine Notwendigkeit handelt, z. B. eine medizinische Behandlung, das Entfernen eines Zahns oder die Behandlung der Augen usw., wenn es keine Frau gibt, die das tun kann, dann ist es für einen Nicht-Mahram erlaubt, das zu tun, weil es sich um eine Notwendigkeit handelt.
Tarh al-Tathreeb, 7/45, 46
4 - Die Hanbali Madhhab
Ibn Muflih sagte:
Abu 'Abd-Allaah - d.h. Imam Ahmad - wurde über einen Mann befragt, der einer Frau die Hand gibt. Er sagte: "Nein", und betonte, dass dies haraam sei. Ich fragte: "Soll er ihr die Hand unter seinem Gewand schütteln? Er sagte: Nein.
Shaykh Taqiy al-Deen vertrat ebenfalls die Ansicht, dass es verboten ist, und begründete dies damit, dass das Berühren ernster ist als das Anschauen. [AlAdaab al-Shar'iyyah, 2/257]
Und Allaah weiß es am besten. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/21183]
Ich finde man sollte sich von keiner Religion so einschränken lassen oder lebt ihr in Kreisen wo ihr dafür bestraft werden würdet, wenn das rauskommt? Wenn ja solltet ihr das Ganze hinterfragen ob das so das richtige ist.
Meiner Meinung nach sollte jeder für sich das glauben was ihn glücklich macht, so lange man niemand anderen einschränkt oder sonst was antut.
Ein Imam der Moschee kann das ganz einfach einrichten.
Verkehr vor der Ehe und körperlicher Kontakt mit dem anderen Geschlecht sollte unterlassen werden.
Natürlich ist eine Hochzeit nur gültig, wenn ihre Eltern es erlauben.
Und nach dem Gesetz ist die Ehe NUR mit einem Iman nicht rechtskräftig. Dazu gehört die standesamtliche Hochzeit. Ansonsten nutzt ihnen die Verehelichung gar nichts....sie wäre nicht sein Ehefrau gesetzlich, nur nach dem Glauben. Also: Zustimmung der Eltern für die Deern oder warten!!
So ist unsere Religion eben. Und meistens hält so eine Ehe nicht lange, wenn die Eltern sowieso nichts von der Partnerin/ dem Partner halten.
Sollte man dann nicht das Ganze hinterfragen, ob eine strenge Auslebung so sinnvoll ist?
Nein eben nicht. Vielleicht war es nicht ganz verständlich in meinem Kommentar, aber wir brauchen das Einverständnis der Eltern für die Ehe.
Aber laut Gelehrten und Imamen, die sich mit Problemen der muslimischen Gemeinschaft auseinandersetzen, weil sie nach Rat gefragt werden, gehen Ehen eher in die Brüche, wenn sie OHNE die Erlaubnis der Eltern entstanden sind.
Ja aber ich sehe den Mehrwert darin nicht und natürlich sagen starke Vertreter der Religion das sonst würden sie ja die Kontrolle verlieren. Ich bin halt generell der Meinung, dass Religion, wenn überhaupt ein Beiwerk zum normalen Leben sein sollte. Man kann glauben was einen glücklich macht, aber der Glaube sollte niemanden einschränken
Der Glaube macht glücklich, auch wenn du es nicht glaubst 😂
"Ein Imam der Moschee kann das ganz einfach einrichten." - Nicht bei minderjaehrigen Deutschen.
Der Islam hat kein Problem damit, dass ein Mensch mit 16 heiratet.
Lies bitte mal die Regeln: Islamische Trauung: Voraussetzungen, Ablauf und Bräuche der islamischen Eheschließung - Antrag24.de
Ihre eltern sind ungläubige also keine wali ihr vater würds nicht juckt würden wir geschlechtsverkehr haben
Dann frag doch mal einen Imam nach Rat. Gutefrage ist die falsche Plattform dafür.
Warum haben die Eltern darüber zu entscheiden mit wem man Spaß hat?