Omegle?


05.11.2021, 09:26

Glaubt ihr, dass er seine Drohung wahrmachen wird, oder war das nur Bluffen, um meinen Freund gefügig zu machen? Denn mein Freund hat dann aufgelegt und hat jetzt eben Angst

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob es sich um einen Pädophilen gehandelt hat, ist mehr als fraglich. Pädophile machen sich eher an Kinder heran als an Jugendliche. Es ist wohl eher ein Schwuler, der die Jugendlichen mit Drohungen ausnutzt und ängstigt, damit sie ihm hörig sind und er seine sexuelle Befriedigung bekommt.

Aber egal, was der Mann gemacht hat und sein Plan, die Bilder im Internet zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Natürlich war dein Freund ziemlich dumm, ihm die Fotos überhaupt zu senden. Im Internet verschickt man NIEMALS irgendwelche (Nackt-)Fotos an Fremde.

Dein Freund soll sich auf keinen Fall erpressen lassen, sondern dem Mann schreiben, dass seine Eltern und die die Polizei bereits eingeschaltet seien und seine IP-Adresse bereits ermittelt wird.


GimliSkywalker 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 09:25

Das war ja alles im Videochat

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sassenach4u  05.11.2021, 17:29
@GimliSkywalker

Im Videochat war dein Kumpel nackt? Dann ist er selber schuld. Er sollte dringend seine Eltern informieren und mit denen zur Polizei gehen.

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legal bestimmt nicht, aber eben illegal. Er sollte sofort anzeige erstatten damit er möglichst ermittelt werden kann. Bis die Polizei dort aufschlägt (hoffentlich) auf zeit spielen.

Wichtig: er selbst hat sich nicht strafbar gemacht, der andere schon


GimliSkywalker 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 09:22

Das alles war gestern Abend. Dafür ist es zu spät

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Lillyxdxf  05.11.2021, 09:24

Er ist ebenfalls strafbar, da er der ersteller des pornografischen inhaltes ist und sich dem auch klar war, dass er sich vor fremden und im öffentlichem zugang zur schau stellt. Natürlich könnte man darauf plädieren, dass er noch sehr jung und dumm ist, aber das muss der richter entscheiden. Fakt ist, er ist nicht unschuldig beteiligt.

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geheim007b  05.11.2021, 09:29
@Lillyxdxf

bin mir da nicht sicher, das dürfte ja irgend ein echtzeitchatsystem sein ohne Aufnahme normal. 100% sicher bin ich mir allerdings nicht. Wenn würde es aber vermutlich eingestellt werden.

Auf jeden Fall strafbar ist die Nötigung der Gegenseite, das aufnehmen und erst recht eine Veröffentlichung. Die wiegt deutlich schwerer.

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Lillyxdxf  05.11.2021, 09:31
@geheim007b

Bei dem Aufnehmen wäre ich mir da nichts so sicher, da dass in dem rahmen nicht verboten ist. Solange er das video nicht verbreitet steht nur die Erpressung zur strafe.

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Grinzz  05.11.2021, 11:03
@Lillyxdxf

Der Jugendliche als "Ersteller des pornografischen Inhaltes" hat sich nicht strafbar gemacht (vgl. § 184c Abs. 4 iVm Rechtsausschuss-Empfehlung BT-Drs. 16/9646, 18, s.a. MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl. 2021, StGB § 184c Rn. 20). Der Darsteller macht sich im Rahmen von Jugendpornografie in aller Regel nicht strafbar. Der Fremdbesitzer idR auch nicht, wenn der Inhalt im Einverständnis mit dem Darsteller hergestellt worden ist. Ob hier ein wirksames Einverständnis vorlag oder nicht, ist aus dem Sachverhalt nicht klar zu erkennen.

Eine Erpressung iSd § 253 StGB ist darüber hinaus aus dem Sachverhalt ebenfalls nicht erkennbar. Es dürfte sich viel eher um eine Nötigung handeln, da ein Vermögensschaden nicht vorliegt oder beabsichtigt wird.

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geheim007b  05.11.2021, 12:52
@Lillyxdxf

doch... weil streaming kein aufnehmen/duplizieren ist (siehe auch Urteile zu diversen Streamingportalen), das aufnehmen ohne wissen in dem Fall aber nach § 201a strafbar ist. Wie Grinzz sagte ist es eine Nötigung, keine Erpessung, eine Erpressung würde vorliegen, wenn er Geld fordern würde (die Masche gibt es ja auch).

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Auf jeden Fall anzeigen. Weiß er, dass es sich um einen Erwachsenen handelt? Jetzt ist es sicherlich schon zu spät screenshots zu machen. Erpressung und Nötigung ist es allemal. Kinderpornographie auch, da er minderjährig ist.

Und in zukunft nicht mehr alles in öffentlich zugänglichen Chatrooms im Netz zeigen. Man weiß doch normal, dass das schief gehen kann.


klimaschutz01  05.11.2021, 16:03
Kinderpornographie auch, da er minderjährig ist.

Unsinn.

Kinderpornographie ist es logischerweise nur, wenn es um Kinder geht.

Und Kinder sind (in Deutschland) aus rechtlicher Sicht unter 14-jährige.

Ein 15-jähriger ist ein Jugendlicher, somit könnte es sich um Jugendpornographie handeln.

Könnte, weil es in diesem Fall nur dann jugendpornographisch wäre, wenn es sich um eine aufreizend geschlechtsbetonte Körperhaltung oder eine sexuell aufreizende Wiedergabe handelt, siehe § 184c Abs. 1 Nr. 1 b und c StGB

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JonasVjonas2  05.11.2021, 16:10
@klimaschutz01

okay danke für die Präzisierung. Was ich meinte ist aber klar, oder? geht ja nicht um ein Jura Studium, sondern da ist jemand mit realen Fragen.

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a) dumm, aber das weiß er höchstwahrscheinlich schon selber.

b) wenn er das hochlädt, was soll dann schon schlimmes passieren? Dass ein 15 jähriger im Inet masturbiert ist jetzt ja weder verwerflich noch irgendwie besonders.

c) der upload wäre egal, aber auf vielen Seiten spielt das keine große Rolle.


klimaschutz01  05.11.2021, 16:08
der upload wäre [l]egal,

Nein, der Upload wäre illegal, aufgrund von § 201a Abs. 2 StGB und ggf. aufgrund von § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB

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Er könnte es auf viele Pornoseiten hochladen, die meisten davon interessiert es recht wenig ob es legal ist.

Dein Freund sollte Anzeige erstatten