Nackt joggen verboten?
Ich gehe regelmäßig joggen und nunmal sehr sportlich angezogen. Knappe Tops,enge leggins oder sehr kurze enge Hosen. Und werde oft schon bestaunt angeschaut. Ich gehe öfter auch abends spät erst joggen und ziehe mich da ,Weil weniger los ist auch gern freizügiger an. Den Männer gefällt es,den Frauen leider nicht so. Aber wäre es verboten in Unterwäsche,halbnackt oder ganz nackt zu joggen? Ich meine Nachts sieht es nicht jeder und wäre wahrscheinlich nicht so schlimm. Ich fühle mich einfach von naturaus nackt sehr wohl,deswegen finde ich es draußen auch angenehm gerade den Wind zu spüren. Würdest ihr es okay finden wenn ihr in meiner Nähe wohnen würdet? Oder bis wo hin wäre es okay? Freue mich über jede Antwort.
28 Antworten
Hallo Celine,
kommt drauf an wo Du das machst und wie "einsehbar" es ist.
Und ist es ein Unterschied ob Du nackt joggen gehst oder ich mich irgendwo nackt sonne? Wir tun doch beide niemanden irgendwas und es kommt auch nicht zur Erregung öffentlicher Erregung.
Mache das was Dir Spaß macht!
Liebe Grüße
Tobi
Also halbnackt find ich noch ok, aber Nackt würde eher nicht gehen, könnte sein das dich Nachbarn Anzeigen usw
Auf allen anderen als den ausgewiesenen Nacktwanderwegen ist das verboten.
"In Deutschland gibt es klare Regeln, damit ein Wanderweg zur FKK-Route werden darf: Die mit Schildern ausgewiesene Nacktwandererstrecke muss abseits der Straßen liegen und auch einen Rast- oder Parkplatz haben, auf dem sich die Wanderer aus- und anziehen können. Mögliche Grundstücksbesitzer, die Polzei und Forstverwaltung müssen zudem einwilligen. Wandert man also auf den ausgewiesenen offiziellen Wegen oder in einer genehmigten Gruppentour, steht dem nackten Vergnügen nichts im Wege."
Es ist nirgendwo verboten, solange nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Jein, es muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß man bei anderen "öffentliches Ärgernis erregen" könnte:
"Strafrechtlich verboten ist öffentliche Nacktheit ohne sexuellen Bezug zwar nicht, doch auch hier kann durch den § 118 OWiG ein Bußgeld blühen. In der Praxis wird meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschieht dagegen nur selten."
Jo, dann greift aber eben nach § 118 OWiG die "Belästigung der Allgemeinheit" und nicht die "Erregung öffentlichen Ärgernisses", die eine Straftat ist, eine sexuelle Handlung bedingt und im StGB verankert ist. Das darf man nicht vermischen/verwechseln.
Ich würde es ganz witzig finden, aber ja das ist Erregung öffentlichen Ergernisses. Daher ist Nackt joggen verboten.
Aber sie kennen auch die Herren der Schöpfung, ich drücke es mal dezent aus. Sie würden sich in Gefahr begeben.
Eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kann es nicht sein, weil keine sexuelle Handlung beim Joggen begangen wird. Es ist auch nicht verboten, aber eben auch nicht erlaubt. Wenn jemand sich daran stört, kommt die Ordnungswidrigkeit der "Belästigung der Allgemeinheit" in Betracht.
Das ist verboten. Du kannst auf einen FKK Campingplatz oder See gehen, wenn du die Möglichkeit dazu hast. Ansonsten nein.
Das stimmt juristisch gesehen nicht ganz:
Es ist nirgendwo verboten, solange nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Es ist aber auch nicht erlaubt, solange nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.