Leibesvisitation, Polizei?
Ich habe mal gehört, dass die Polizei unter bestimmten Umständen bei einer Kontrolle eine Leibesvisitation durchführen darf, was mich erstmals sehr überrascht hatte, da dies die Grundrechte des Menschen stark beeinträchtigt. Daraufhin recherchierte ich mal genauer über diese Thematik und ehrlich gesagt verstört das mich, was ich dabei gelesen habe. Ich wusste nicht, dass man eine Person dazu zwingen darf sich komplett nackt vor mehreren Polizisten auszuziehen und ihren Intimbereich durch bücken und (bei Männern) anheben des Geschlechtsteils untersuchen zu lassen. Es heißt zwar, dass für eine Leibesvisitation ein Verdacht, etwa auf Drogen, nötig ist, doch Polizisten können ja in alles alles hinein interpretieren. Und von dem was ich im Internet an Erfahrungsberichten gelesen habe, kam es schon ziemlich oft vor, dass man ohne Begründung oder einen richtigen Verdacht im Polizeirevier auf genannte Weise einer Leibesvisitation unterzogen wurde. Nach Angaben, kann man während der Leibesvisitation sich nicht dagegen wehren und einen Anwalt rufen bringt auch nichts, egal wie demütigend das für einen sein mag, man ist also hilflos.
Seitdem ich davon gelesen habe, habe ich großen Angst davor, von Polizisten kontrolliert zu werden, auch wenn ich nie gegen das Gesetz verstoßen und nie Drogen eingenommen habe. Manche Polizisten könnten ja auch Vorurteile gegenüber mir haben. Ich weißt nicht ob meine Angst irrational ist, aber ich persönlich könnte ein solches Erlebnis niemals verarbeiten und allein der Gedanke daran quält mich. Es kommt so ziemlich einer legalen, sexuellen Misshandlung gleich.
Meine Frage an Euch ist, ob das tatsächlich eine echte Gefahr ist, dass man bei einer Polizeikontrolle sich nackt ausziehen muss, selbst wenn man unschuldig ist. Vielleicht kann einer von Euch über diese Thematik etwas sagen. Im Internet konnte ich nämlich keine Statistiken dazu finden, wie oft sowas passiert. Ich hoffe meine Frage ist nicht bescheuert oder lächerlich, aber es belastet mich sehr die Gefahr nicht einschätzen zu können und ich konnte daher nicht drumherum die Frage zu stellen.
Bitte nur ernst gemeinte Antworten. Danke im voraus!
5 Antworten
So einfach geht das nicht:
PAG: Art. 21 Durchsuchung von Personen - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Dort findest du die Voraussetzungen für solch eine Durchsuchung (Beispiel Bayern). Da ist nichts dabei, was sich ein Polizist einfach so aus den Fingern saugen kann, ohne dass er später mit Konsequenzen rechnen muss, wenn es nicht stimmt.
Der Unterschied ist eine Durchsuchung und eine Untersuchung.
Körperöffnungen bedeutet Untersuchung. Das bedeutet, da muss ein Arzt ran.
Körperoberfläche ist Duchsuchung, das darf die Polizei selbst.
Die rechtlichen Grundlagen sind klar festgelegt und in den Ermächtigungs - oder Polizeigesetzen zu finden.
Es reicht unter Umständen, dass Du Dich an gewissen Orten aufhälst bereits aus, um diese Maßnahme zu begründen.
Es gilt natürlich darüber hinaus auch der Verhältnismäßigkeit- und Geeigentheitsgrundsatz. Jemanden komplett blank ziehen zu lassen, da gehört mehr dazu als ihn mit Klamotten abzutasten - aber es ist möglich.
da dies die Grundrechte des Menschen stark beeinträchtigt.
Buchstäblich jede Maßnahme der Polizei bedeutet eine Eisnchränkung von Grundrechten. Alleine bereits das Anhalten als Beispiel zu einer Kontrolle bedeutet, in die Freiheitsrechte einzugreifen.
Unter welchen Vorraussetzungen dies geschehen darf, ist nicht irgendwie larifari - das wird von einigen gerne so erzählt, weil sie Stimmung machen wollen - sondern exakt festgeschrieben.
Und von dem was ich im Internet an Erfahrungsberichten gelesen habe, kam es schon ziemlich oft vor, dass man ohne Begründung oder einen richtigen Verdacht
Das sind zumeist Geschichten von Leuten, denen der Grund nicht einleuchtend genug erschien. Das ist jedoch überhaupt gar kein Kriterium, alleine das Gesetz ist ausschlaggebend, nicht was man darüber denkt oder meint.
Meine Frage an Euch ist, ob das tatsächlich eine echte Gefahr ist, dass man bei einer Polizeikontrolle sich nackt ausziehen muss,
Minimalst.
Wenn man bei Dir jedoch z.B. Drogen finden sollte, wenn man Dich zuvor "normal" durchsucht, ist die Chance bei 99%. Wenn man das weiß, ist eine Vermeidung total einfach, einfach nix dabei haben.
selbst wenn man unschuldig ist.
Unschuldig sind sie alle, buchstäblich jeder behauptet, er habe nichts ausgefressen. "Herr Wachtmeister, ich hab nixx gemacht...."
Das ist auch kein Kriterium.
Zudem entscheidet alleine ein Richter, wer unschuldig ist und wer nicht, die Polizei geht das überhaupt nichts an. Die entscheidet nicht.
Es kommt so ziemlich einer legalen, sexuellen Misshandlung gleich.
Jetzt mal nicht gleich übertreiben. Da sieht ein Mann einen Mann unbekleidet. Und weiter?
Nach Angaben, kann man während der Leibesvisitation sich nicht dagegen wehren
Ein - oder Widerspruch gegen polizeiliche Maßnahmen bedeuten NICHT, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
Das ist auch nur logisch. Wird ein Mörder festgenommen, erhebt Widerspruch und kann erstmal weitergehen, bis der entschieden ist? So geht das halt nicht.
und einen Anwalt rufen bringt auch nichts,
Kannst Du, nur wird das trotzdem gemacht und nein, man wartet nicht auf einen Anwalt. Aber den kannst Du beauftragen, hinterher diese Maßnahme genau zu prüfen.
egal wie demütigend das für einen sein mag,
Wie schon gesagt, nicht übertreiben. Da sieht ein Mann einen Mann. Und weiter?
Da müsste Dir gegenüber ja auch ein großer Verdacht sein, also z.B. durch illegale Ware die Du mit Dir führst oder Pupillenreaktion oder Vorstrafen oder dass Du Dich wehrst oder provozierst oder flüchten wolltest oder irgendein anderer Anfangsverdacht vorliegt.
Einfach so passiert das nicht.
Ich bin schon ein paar Mal in eine Verkehrskontrolle geraten und nachdem die in mein Auto geschaut hatten, wurde ich weiter gewunken.
Langweilige Familienkutsche, Alleinreisend, Business Outfit ...
Ohne Grund wird bei Dir keine Leibesvisitation durchgeführt. Jede Maßnahme wird intern dokumentiert und muss begründet werden. Die Mühen wollen sich auch Polizisten ersparen.
Bedenke: Polizisten haben nicht das Ziel, möglichst viele Kontrollen, Verhaftungen, Anzeigen usw... zu machen. Es gibt keine Quote, die die erfüllen müssen. Polizisten haben das Ziel, dass derartiges gar nicht erst nötig ist!
Von Verschwörungstheorien und Meinungen von Reichsbürgern, Querdenkern, Leugnern und Linksextremisten mal abgesehen ...
Erklärung als einfach nur irgendwas hinzurotzen war zu anstrengend?
Ja, da müsste ich zu weit ausholen. Zumal sein zweiter Kommentar Bände spricht.
Klar ist es unangenehm sich vor Fremden auszuziehen, aber es ist noch unangenehmer von Fremden ausgezogen zu werden.
Die Durchsuchung am Körper ist zulässig, wenn es einen konkreten Grund gibt, dort nach etwas zu suchen. Das können Drogen sein, das können Waffen sein, das können aber auch USB-Sticks oder Speicherkarten sein.
Wenn die Strafverfolgungsbehörde also nach so etwas sucht, dann dürfen sie auch am Körper danach suchen, und wenn ein Richter es anordnet auch im Körper.
Eine körperliche Durchsuchung geht tatsächlich so weit.
Allerdings macht kein Polizist sowas aus Spass. Es muss dazu ein handfester Grund vorliegen. Abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit ist es nicht besonders angenehm und appetitlich, oft genug ganz schön widerlich, in die A...löcher von anderen zu schauen.
Aber wenn die Möglichkeit besteht, dass derjenige irgendwas am Körper versteckt hat...
Süss...